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Von der Mutterschaft zur Elternschaft

Zum Reformbedarf des geltenden Abstammungsrechts

von Britta Hartmann (Autor:in)
©2020 Dissertation 356 Seiten

Zusammenfassung

Immer häufiger tritt die Forderung nach einer umfassenden Reform des geltenden Abstammungsrechts auf. Die Autorin greift diese Forderung auf und untersucht ausgehend von der Mutterschaft, § 1591 BGB, die diversen Herausforderungen, denen sich eine Reform des Abstammungsrechts stellen muss. Sie überprüft, welche abstammungsrechtlichen Prinzipien gelten sollten und welchen verfassungsrechtlichen und interdisziplinären Maßstäben eine Neugestaltung gerecht werden muss. Nach einer Darstellung und Bewertung bereits vorliegender Reformvorschläge präsentiert die Autorin eigene wertvolle Reformanstöße. Dabei plädiert sie insbesondere für ein weniger geschlechtsbezogenes Verständnis der Elternschaft und einen Bedeutungsgewinn der intendierten Elternschaft.

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Danke
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • Einleitung
  • A. Die „gespaltene Mutterschaft“
  • B. Ziel der Arbeit
  • C. Gang der Untersuchung
  • Teil 1 Die Mutterschaft im Abstammungsrecht
  • Kapitel 1 Grundlegendes
  • A. Die Verwandtschaft, § 1589 BGB
  • I. Der Normzweck im Überblick
  • II. Der Abstammungsbegriff des § 1589 BGB
  • B. Das Abstammungsrecht, §§ 1591–1600d BGB
  • I. Mutterschaft und Vaterschaft
  • II. Das Abstammungsrecht als Statusrecht
  • 1. Aus dem Statusrecht folgende Grundprinzipien
  • a) Statuswahrheit
  • aa) Kongruenz genetischer und rechtlicher Abstammung
  • bb) Hilfskriterien zur Bestimmung der genetischen Abstammung
  • cc) Zu der Relevanz des Prinzips der Statuswahrheit
  • b) Statusklarheit
  • aa) Mutterschaft
  • bb) Vaterschaft
  • (1) Die drei Vaterschaftstatbestände des § 1592 BGB
  • (2) Exkurs: Keine (analoge) Anwendung auf die Ehefrau
  • c) Statusbeständigkeit
  • aa) Mutterschaft
  • bb) Vaterschaft
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Entscheidungsspielräume im Abstammungsrecht
  • a) Abstammungszuordnung durch Willenserklärung
  • b) Beseitigung einer einmal erfolgten Abstammungszuordnung
  • c) Zwischenergebnis
  • III. Das „Zwei-Eltern“-Prinzip
  • IV. Und das Kindeswohl?
  • 1. Der Begriff des Kindeswohls
  • 2. Das Kindeswohl im Abstammungsrecht
  • a) Statuswahrheit
  • b) Statusklarheit
  • c) Statusbeständigkeit
  • d) „Zwei-Eltern“-Prinzip
  • e) Zwischenergebnis
  • C. Zusammenfassung: Die Aufgaben des Abstammungsrechts
  • Kapitel 2 Untersuchung der mütterlichen Abstammungszuordnung
  • A. Zur Entwicklung des § 1591 BGB
  • I. Der wesentliche Einfluss zweier Gesetze
  • 1. Das Embryonenschutzgesetz von 1990
  • 2. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997
  • a) Die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin
  • b) Zu den Beweggründen des Gesetzgebers
  • II. § 1591 BGB: Ein Bekenntnis zum Offensichtlichen
  • 1. Das einzige Tatbestandsmerkmal
  • 2. Verwirklichung der Grundprinzipien des Abstammungsrechts
  • B. Kritische Auseinandersetzung mit § 1591 BGB
  • I. Bruch mit dem Prinzip der Statuswahrheit
  • II. Ausrichtung auf die Zeugung durch Geschlechtsverkehr in der heterosexuellen Kernfamilie
  • 1. Zeugung durch reproduktionsmedizinische Behandlung
  • a) Eizellspende und Embryoübertragung
  • b) Leihmutterschaft
  • c) Zwischenergebnis
  • 2. Die Mutterschaft in einer lesbischen Ehe oder Partnerschaft
  • III. Generalprävention vor den Interessen des Kindes
  • IV. Statusbeständigkeit ohne Korrekturmöglichkeit
  • 1. Das Anfechtungsinteresse der rechtlichen Mutter
  • 2. Das Anfechtungsinteresse der nur-genetischen Mutter
  • 3. Das Anfechtungsinteresse des rechtlichen Vaters
  • 4. Das Anfechtungsinteresse des Kindes
  • 5. Zwischenergebnis
  • V. Die fehlende Bedeutung des Willens zur Mutterschaft
  • 1. Der Wille zur Vaterschaft
  • 2. Der Wille der Geburtsmutter
  • 3. Der Wille einer anderen Frau
  • 4. Zwischenergebnis
  • VI. Fehlendes Verantwortungsprinzip im Abstammungsrecht
  • 1. Zeugungsverantwortlichkeit
  • a) Die präkonzeptionelle Vaterschaftsanerkennung
  • b) Die Zeugungsverantwortlichkeit in § 1600 IV BGB
  • c) Anklingende Zeugungsverantwortlichkeit in § 1600d IV BGB
  • d) Zwischenergebnis
  • 2. Tatsächliche Verantwortungsübernahme durch soziale Eltern
  • 3. Zwischenergebnis
  • C. Zusammenfassung: Es kann sein, was nicht sein darf
  • Teil 2 Maßstäbe für eine Reform des Abstammungsrechts
  • Kapitel 1 Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe
  • A. Das Elternrecht, Art. 6 II GG
  • I. Schutz von Ehe und Familie
  • 1. Institutsgarantie, wertentscheidende Grundsatznorm und Grundrecht
  • 2. Der verfassungsrechtliche Familienbegriff
  • II. Das verfassungsrechtliche Eltern-Kind-Verhältnis
  • 1. Institutsgarantie, wertentscheidende Grundsatznorm und Grundrecht
  • 2. Der verfassungsrechtliche Elternbegriff
  • a) Elternschaft kraft leiblicher Abstammung
  • aa) Die Problematik des Begriffes „leibliche“ Abstammung
  • (1) Die natale Mutter
  • (2) Die genetische Mutter
  • (3) Die teil-genetische Mutter
  • bb) Zwischenergebnis
  • b) Elternschaft kraft Gesetzes
  • c) Keine Elternschaft allein kraft sozial-familiärer Beziehung?
  • d) Und zeugungsverantwortliche Eltern?
  • e) Die Kriterien verfassungsrechtlicher Elternschaft
  • 3. Inhalt des Elternrechts: Pflege und Erziehung der Kinder
  • 4. Der Ordnungs- und Schlichtungsauftrag des Gesetzgebers
  • 5. Zwischenergebnis
  • III. Gleichgeschlechtliche und plurale Elternschaft
  • IV. Überlegungen zu der Verfassungsmäßigkeit von § 1591 BGB
  • V. Zwischenergebnis
  • B. Recht auf Fortpflanzung, Art. 6 I GG
  • C. Ausgestaltung durch Art. 2 I GG
  • I. Recht auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung
  • 1. Herleitung und Inhalt
  • 2. Gewährleistungsumfang
  • a) Kein Recht auf Zuordnung zu zwei Elternteilen oder zu den genetischen Elternteilen
  • b) Recht auf Zuordnung zu den intendierten Eltern?
  • II. Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung und Recht der Eltern auf Kenntnis der eigenen Abkömmlinge
  • D. Ausgestaltung durch Gleichheitsrechte
  • I. Keine Ungleichbehandlung aufgrund Zeugung und Geburt
  • 1. Herleitung
  • a) Keine Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder
  • b) Keine Ungleichbehandlung wegen der Abstammung
  • c) Menschenwürde
  • 2. Zwischenergebnis
  • II. Keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts
  • 1. Gleichberechtigung und Geschlecht
  • 2. Zwei mögliche Diskriminierungen
  • a) Mutterschaft – Vaterschaft
  • b) Ehefrau – Ehemann
  • c) „Ihrer Natur nach“
  • E. Zusammenfassung: Weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
  • F. Exkurs: Elternschaft und Familie in der EMRK
  • I. Schutz des Privat- und Familienlebens, Art. 8 I EMRK
  • II. Bedeutung für das Abstammungsrecht in Deutschland
  • Kapitel 2 Interdisziplinäre Maßstäbe
  • A. Die Bindungsentwicklung in der Eltern-Kind-Beziehung
  • I. Das Schwangerschaftserleben
  • II. Der postpartale Bindungsaufbau
  • 1. Die Bindungstheorie
  • aa) Bindungsverhalten
  • (1) Ainsworths Studien in Uganda und Baltimore
  • (2) Schaffers und Emersons Studien in Glasgow
  • (3) Zwischenergebnis
  • bb) Die vier Phasen des Bindungsaufbaus nach Ainsworth
  • 2. Bindungspersonen
  • a) Wahl der Bindungspersonen
  • aa) Singular oder Plural?
  • bb) Die Hierarchie primärer und sekundärer Bindungspersonen
  • b) Auswahlkriterien
  • aa) Kontakthäufigkeit
  • bb) Übernahme der alltäglichen physischen Fürsorge
  • cc) Das Einfühlungsvermögen der Bindungspersonen
  • dd) Zwischenergebnis
  • c) Überblick: Die Auswirkungen der Bindungserfahrungen
  • 3. Zwischenergebnis
  • III. Der biologisch-hormonelle Einfluss auf den Bindungsaufbau
  • IV. Sonstige Einflussfaktoren
  • V. Zwischenergebnis
  • B. Der Einfluss der elterlichen Partnerschaft auf die Kindesentwicklung
  • I. Die Qualität der elterlichen Partnerschaft
  • 1. Die Bindungssicherheit der einzelnen Partner
  • 2. Der positive Einfluss eines gelingenden Coparenting
  • II. Fehlen einer elterlichen Partnerschaft
  • 1. Trennung- oder Scheidungserfahrungen
  • 2. Ein-Eltern-Familien
  • III. Zwischenergebnis
  • C. Auswirkungen gleichgeschlechtlicher Elternschaft
  • I. Studien zu der Entwicklung von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern
  • 1. Qualität der Eltern-Kind-Beziehung: Brewaeys, Ponjaert, Van Hall, Golombok (Belgien und Niederlande, 1997)
  • 2. Umgang der Kinder mit der eigenen Familienkonstellation: Vanfraussen, Ponjaert-Kristoffersen, Brewaeys (Belgien, 2002)
  • 3. Lebenssituation von Kindern lesbischer Eltern: Golombok, Perry, Burston, Murray, Mooney-Somers, Stevens, Golding (South West England, 2003)
  • 4. Delinquenz, Tabak-, Alkohol- und Drogenkonsum: Wainright und Patterson (USA, 2006)
  • 5. Lebenssituation von Kindern gleichgeschlechtlicher Eltern: Rupp (Deutschland, 2009)
  • 6. Die Perspektive des Kindes auf seine lesbische Familie: Tasker, Granville (Vereinigtes Königreich, 2010)
  • 7. The US National Longitudinal Lesbian Family Study: Gartrell, Bos (USA, 2010)
  • 8. Zwischenergebnis
  • II. Auswirkungen einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung
  • 1. Das elterliche Verhalten
  • 2. Die kindliche Entwicklung
  • 3. Zwischenergebnis
  • D. Zusammenfassung: Die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung entscheidet
  • Teil 3 Der Weg zu einem Elternschaftsrecht
  • Kapitel 1 Reformvorschläge zur mütterlichen Abstammungszuordnung
  • A. Vorschlag des Arbeitskreises Abstammungsrecht
  • I. Der Reformvorschlag des Arbeitskreises
  • 1. Beibehaltung der Geburtsmutterschaft
  • 2. Vaterschaft und Mit-Mutterschaft
  • a) Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • b) Anerkennung
  • c) Gerichtliche Feststellung
  • d) Exkurs zur Anfechtung
  • II. Bewertung des Regelungsvorschlags
  • B. Der Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13.03.2019
  • I. Beibehaltung der Geburtsmutterschaft
  • II. Aufnahme einer Mit-Mutterschaft in § 1592 BGB-BMJV984
  • III. Verursachungsbeitrag und Wille zur rechtlichen Elternschaft
  • IV. Sonstige Änderungen des Abstammungsrechts im Überblick
  • 1. § 1589 BGB – Verwandtschaftsverhältnisse
  • 2. Neuerungen im Zusammenhang mit der Anerkennung
  • 3. Dreier-Erklärung auch ohne Scheidungsantrag
  • 4. Änderungen der Anfechtungsrechte
  • 5. Erweiterung der Klärungsberechtigten nach § 1600g BGB-BMJV
  • 6. Personen mit Varianten der Geschlechtsidentität
  • V. Bewertung
  • 1. Eine systematische Neuordnung
  • 2. Die erforderliche Einführung einer weiteren Mutterschaft
  • a) Alternativen zur Mit-Mutterschaft
  • aa) Bündnis 90/Die Grünen
  • bb) Ein Blick über den Tellerrand
  • (1) Niederlande
  • (2) Österreich
  • cc) „Mutter“ oder „weiterer Elternteil“
  • b) Aufgabe der Differenzierung nach Geschlecht
  • 3. Anknüpfung an die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft
  • 4. Ausdrücklicher Ausschluss der präkonzeptionellen Anerkennung
  • 5. Die gerichtliche Feststellung des Vaters und der Mit-Mutter
  • 6. Betonung der gleichbleibenden Bedeutung der genetisch-biologischen Abstammung
  • 7. Verbesserungspotenzial in sprachlicher Hinsicht
  • C. Zusammenfassung: Zeit für ein Umdenken
  • Kapitel 2 Von der Mutterschaft zur Elternschaft
  • A. Der Weg zum Elternschaftsrecht
  • I. Sprachliche Auseinandersetzung
  • 1. Wörterbücher
  • 2. In Kürze zu der sprachlichen Entwicklungsgeschichte
  • 3. Die Annäherung an eine Definition
  • a) Der Elternbegriff
  • aa) Definitionsansätze
  • bb) Eigene Definition
  • b) Der Elternschaftsbegriff
  • aa) Definitionsansätze
  • bb) Eigene Definition
  • II. Neue Bezeichnung: Elternschaftsrecht
  • B. Vier Grundprinzipien des Elternschaftsrechts
  • I. Das Kindeswohlprinzip
  • II. Statusprinzip
  • III. Prinzip der Zeugungsverantwortlichkeit
  • IV. Prinzip der Gleichwertigkeit der Eltern-Kind-Verbindungen
  • 1. Eltern-Kind-Verbindungen
  • 2. Gleichwertigkeit
  • C. Notwendige sprachliche Anpassungen
  • I. Geschlechtergerechte Ausgestaltung
  • II. Abkehr von natürlicher und künstlicher Fortpflanzung
  • D. Zusammenfassung: Elternschaft ersetzt Mutterschaft und Vaterschaft
  • Kapitel 3 Das Elternschaftsrecht
  • A. Die Ausgangsregelung des § 1591 BGB-E1182
  • I. Person, die das Kind geboren hat, § 1591 I BGB-E
  • 1. Natale Eltern-Kind-Verbindung
  • 2. Verwirklichung der Grundprinzipien
  • 3. Sonderfälle
  • a) Keine Sonderregelung für Eizell-, Mitochondrienspende und Embryoübertragung
  • b) Keine Sonderregelung für Leihmutterschaften
  • II. Der weitere Elternteil, § 1591 II BGB-E
  • 1. Elternteil durch Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft, § 1591 II Nr. 1 BGB-E
  • a) Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • b) Soziale Eltern-Kind-Verbindung
  • c) Verwirklichung der Grundprinzipien
  • 2. Elternteil durch Anerkennung, § 1591 II Nr. 2 BGB-E
  • a) Soziale Eltern-Kind-Verbindung
  • b) Verwirklichung der Grundprinzipien
  • 3. Elternteil durch gerichtliche Feststellung, § 1591 II Nr. 3 BGB-E
  • a) Zeugungsverantwortliche Eltern-Kind-Verbindung
  • b) Verwirklichung der Grundprinzipien
  • c) Ein eigener Tatbestand ist keine Alternative
  • III. Zwischenergebnis: § 1591 BGB-E Elternschaft
  • B. Die gerichtliche Feststellung, § 1600d BGB-E1240
  • I. Feststellungsgrund: Zeugungsverantwortlichkeit
  • 1. Die Vorgängerregelung des § 1600d BGB
  • 2. Konkrete Formulierung des § 1600d I BGB-E
  • II. Zeugungsverantwortlicher Elternteil
  • 1. Genetische Abstammung bei Zeugung durch Geschlechtsverkehr
  • 2. Einwilligung in Zeugung ohne Geschlechtsverkehr
  • 3. Exkurs: Anforderungen an die Einwilligung
  • a) Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
  • aa) Einwilligung von Keimzellspender und -empfänger
  • bb) Einwilligung des intendierten Elternteils
  • cc) Regelung in einem Fortpflanzungsmedizingesetz
  • b) Private Insemination
  • 4. Konkrete Formulierung des § 1600d II BGB-E
  • III. Vermutungsregelung
  • 1. Zum Ersatz des Beiwohnungsbegriffes
  • 2. Konkrete Formulierung des § 1600d III BGB-E
  • IV. Der Spenderausschluss
  • 1. Ablehnung der „ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung“
  • 2. Umfassender Ausschluss
  • a) Spenderausschluss bei medizinisch unterstützter Befruchtung
  • b) Spenderausschluss bei privater Insemination
  • 3. Konkreter Formulierungsvorschlag
  • 4. Wenn die zweite Elternstelle frei bleibt
  • V. Zwischenergebnis: § 1600d BGB-E Gerichtliche Feststellung
  • 1. Vollständiger Formulierungsvorschlag
  • 2. Exkurs: Antragsberechtigung
  • C. Es bleiben offene Fragen
  • I. Korrektur der Elternschaft
  • 1. Anfechtungsinteresse
  • a) Heterologe Zeugung mit Einwilligung
  • b) Ausnahmefälle
  • 2. Anfechtungsberechtigung
  • 3. Zwischenergebnis
  • II. Leihmutterschaft
  • 1. Leihmutterschaften im Ausland
  • 2. Zur Regelung von Leihmutterschaften im Inland
  • III. Die Mehrelternschaft
  • IV. Zwischenergebnis: Mehr als ein Federstrich
  • D. Zusammenfassung: Der Anfang eines Elternschaftsrechts
  • Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesenform
  • Teil 1 Die Mutterschaft im Abstammungsrecht
  • Teil 2 Maßstäbe für eine Reform des Abstammungsrechts
  • Teil 3 Der Weg zu einem Elternschaftsrecht
  • Glossar
  • Literaturverzeichnis

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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über
http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Zugl.: Münster (Westf.) Univ., Diss. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 2019

Autorenangaben

Britta Hartmann studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das Erste Juristische Staatsexamen ablegte und am Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht promoviert wurde. Sie war Promotionsstipendiatin des Cusanuswerks. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf, unter anderem mit Station im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin.

Über das Buch

Immer häufiger tritt die Forderung nach einer umfassenden Reform des geltenden Abstammungsrechts auf. Die Autorin greift diese Forderung auf und untersucht ausgehend von der Mutterschaft, § 1591 BGB, die diversen Herausforderungen, denen sich eine Reform des Abstammungsrechts stellen muss. Sie überprüft, welche abstammungsrechtlichen Prinzipien gelten sollten und welchen verfassungsrechtlichen und interdisziplinären Maßstäben eine Neugestaltung gerecht werden muss. Nach einer Darstellung und Bewertung bereits vorliegender Reformvorschläge präsentiert die Autorin eigene wertvolle Reformanstöße. Dabei plädiert sie insbesondere für ein weniger geschlechtsbezogenes Verständnis der Elternschaft und einen Bedeutungsgewinn der intendierten Elternschaft.

Zitierfähigkeit des eBooks

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DANKE

In meiner Promotionszeit habe ich manches Mal an Palmström denken müssen. Zwar saß ich nicht in feuchte Tücher gehüllt, während ich die Gesetzesbücher prüfte, aber immer wieder tauchte hinter Argumenten und Auffassungen der Gedanke der letzten Zeile dieses Gedichts auf – dass „nicht sein kann, was nicht sein darf“ oder zumindest nicht sein sollte.

Auf meinem Weg zu dem Ergebnis, dass aber eben doch sein kann, was nicht sein darf, und dieses auch Eingang in die Gesetzesbücher finden sollte, haben mich viele wunderbare und inspirierende Menschen begleitet. Ihnen möchte ich an dieser Stelle von ganzem Herzen danken.

An erster Stelle bedanke ich mich bei Professorin Dr. Bettina Heiderhoff für die Begleitung und Betreuung meiner Dissertation. Sie ermutigte mich, meine Ideen eigenständig umzusetzen und stand mir mit wertvollem Rat zur Seite, wenn ich einmal zweifelte. Dabei fand sie stets das richtige Maß zwischen Förderung und Forderung.

Professorin Dr. Frauke Wedemann danke ich für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Rechtsanwältin Dr. Rita Coenen danke ich für den ausschlaggebenden Impuls für das Thema meiner Dissertation und ihre verlässliche Unterstützung – insbesondere in den ersten Jahren meiner Promotionszeit.

Für den fachlichen Austausch und die wertvollen Hinweise im Zusammenhang mit dem interdisziplinären Kapitel dieser Arbeit danke ich Professorin Dr. Anja Kannegießer.

Dem Cusanuswerk danke ich für die finanzielle und ideelle Förderung während meiner Promotionszeit. Einen großen Teil meiner Arbeit habe ich in dem Cusanushaus in Bonn-Mehlem geschrieben. Für die einzigartige Arbeitsatmosphäre und die geistliche Begleitung möchte ich vor allem Dr. Siegfried Kleymann danken. Seine abendliche – mir in Erinnerung gebliebene – Ermutigung „es gut sein zu lassen“, begleitet mich bis heute. In diesem Zusammenhang möchte ich auch meinen liebsten Begleiterinnen in diesen Wochen, Antonia Bahrdt und Ursula Kummer, für den Austausch und ihre Anteilnahme bei Rückschlägen und Erfolgen danken.

Der Johanna und Fritz Buch Gedächtnis-Stiftung danke ich für die Gewährung eines großzügigen Druckkostenzuschusses.

Für die herzliche Aufnahme als extern Promovierende und die regen Diskussionen im Rahmen der Kolloquien möchte ich mich bei dem gesamten Lehrstuhl-Team bedanken.

Meinen lieben Freundinnen und Freunden aus Düsseldorf und Münster danke ich für ihr offenes Ohr und ihr stetes Interesse, aber auch – und gerade – für die wirkungsvolle Ablenkung meiner kreisenden Gedanken fernab der nicht sonderlich geselligen Gesetzesbücher.

Ich danke meiner gesamten wunderbaren Familie – insbesondere meiner Schwester, meinen Großeltern, meinen Schwiegereltern und Schwägerinnen – für Zeitungsartikel sowie manch lebhafte Diskussion rund um mein Thema und vor allem für all die wertvollen Stunden, in denen ich in ihrem Kreise Kraft tanken konnte.

Meinem Ehemann, Christian Hartmann, gilt ein besonderer Dank. Mit seinem bedingungslosen Zuspruch und seiner grenzenlosen Geduld hat er mir in jeder Phase uneingeschränkte Rückendeckung und den nötigen Freiraum, aber auch Ablenkung und Rückzugsmöglichkeiten geschenkt. Danke für jede Umarmung, jedes aufbauende Wort, deine Liebe und so viel mehr.

Zu guter Letzt danke meinen Eltern, Birgit und Thomas Hartmann, von ganzem Herzen. Sie haben mich immer ermutigt, jede Chance zu ergreifen, die mir begegnet und mir dabei stets ermöglicht, meinen Neigungen und Interessen frei zu folgen. Für eure Liebe und eure bedingungslose Unterstützung zu jeder Zeit meines Lebens, kann ich mich gar nicht genug bedanken.

Euch ist diese Arbeit gewidmet.

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

A. Die „gespaltene Mutterschaft“

B. Ziel der Arbeit

C. Gang der Untersuchung

Teil 1 Die Mutterschaft im Abstammungsrecht

Kapitel 1 Grundlegendes

A. Die Verwandtschaft, § 1589 BGB

I. Der Normzweck im Überblick

II. Der Abstammungsbegriff des § 1589 BGB

B. Das Abstammungsrecht, §§ 1591–1600d BGB

I. Mutterschaft und Vaterschaft

II. Das Abstammungsrecht als Statusrecht

1. Aus dem Statusrecht folgende Grundprinzipien

a) Statuswahrheit

aa) Kongruenz genetischer und rechtlicher Abstammung

bb) Hilfskriterien zur Bestimmung der genetischen Abstammung

cc) Zu der Relevanz des Prinzips der Statuswahrheit

b) Statusklarheit

aa) Mutterschaft

bb) Vaterschaft

(1) Die drei Vaterschaftstatbestände des § 1592 BGB

(2) Exkurs: Keine (analoge) Anwendung auf die Ehefrau

c) Statusbeständigkeit

aa) Mutterschaft

bb) Vaterschaft

d) Zwischenergebnis

2. Entscheidungsspielräume im Abstammungsrecht

a) Abstammungszuordnung durch Willenserklärung

b) Beseitigung einer einmal erfolgten Abstammungszuordnung

c) Zwischenergebnis

III. Das „Zwei-Eltern“-Prinzip

IV. Und das Kindeswohl?

1. Der Begriff des Kindeswohls

2. Das Kindeswohl im Abstammungsrecht

a) Statuswahrheit

b) Statusklarheit

c) Statusbeständigkeit

d) „Zwei-Eltern“-Prinzip

e) Zwischenergebnis

C. Zusammenfassung: Die Aufgaben des Abstammungsrechts

Kapitel 2 Untersuchung der mütterlichen Abstammungszuordnung

A. Zur Entwicklung des § 1591 BGB

I. Der wesentliche Einfluss zweier Gesetze

1. Das Embryonenschutzgesetz von 1990

2. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997

a) Die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin

b) Zu den Beweggründen des Gesetzgebers

II. § 1591 BGB: Ein Bekenntnis zum Offensichtlichen

1. Das einzige Tatbestandsmerkmal

2. Verwirklichung der Grundprinzipien des Abstammungsrechts

B. Kritische Auseinandersetzung mit § 1591 BGB

I. Bruch mit dem Prinzip der Statuswahrheit

II. Ausrichtung auf die Zeugung durch Geschlechtsverkehr in der heterosexuellen Kernfamilie

1. Zeugung durch reproduktionsmedizinische Behandlung

a) Eizellspende und Embryoübertragung

b) Leihmutterschaft

c) Zwischenergebnis

2. Die Mutterschaft in einer lesbischen Ehe oder Partnerschaft

III. Generalprävention vor den Interessen des Kindes

IV. Statusbeständigkeit ohne Korrekturmöglichkeit

1. Das Anfechtungsinteresse der rechtlichen Mutter

2. Das Anfechtungsinteresse der nur-genetischen Mutter

3. Das Anfechtungsinteresse des rechtlichen Vaters

4. Das Anfechtungsinteresse des Kindes

5. Zwischenergebnis

V. Die fehlende Bedeutung des Willens zur Mutterschaft

1. Der Wille zur Vaterschaft

2. Der Wille der Geburtsmutter

3. Der Wille einer anderen Frau

4. Zwischenergebnis

VI. Fehlendes Verantwortungsprinzip im Abstammungsrecht

1. Zeugungsverantwortlichkeit

a) Die präkonzeptionelle Vaterschaftsanerkennung

b) Die Zeugungsverantwortlichkeit in § 1600 IV BGB

c) Anklingende Zeugungsverantwortlichkeit in § 1600d IV BGB

d) Zwischenergebnis

2. Tatsächliche Verantwortungsübernahme durch soziale Eltern

3. Zwischenergebnis

C. Zusammenfassung: Es kann sein, was nicht sein darf

Teil 2 Maßstäbe für eine Reform des Abstammungsrechts

Kapitel 1 Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe

A. Das Elternrecht, Art. 6 II GG

I. Schutz von Ehe und Familie

1. Institutsgarantie, wertentscheidende Grundsatznorm und Grundrecht

2. Der verfassungsrechtliche Familienbegriff

II. Das verfassungsrechtliche Eltern-Kind-Verhältnis

1. Institutsgarantie, wertentscheidende Grundsatznorm und Grundrecht

2. Der verfassungsrechtliche Elternbegriff

a) Elternschaft kraft leiblicher Abstammung

aa) Die Problematik des Begriffes „leibliche“ Abstammung

(1) Die natale Mutter

(2) Die genetische Mutter

(3) Die teil-genetische Mutter

bb) Zwischenergebnis

b) Elternschaft kraft Gesetzes

c) Keine Elternschaft allein kraft sozial-familiärer Beziehung?

d) Und zeugungsverantwortliche Eltern?

e) Die Kriterien verfassungsrechtlicher Elternschaft

3. Inhalt des Elternrechts: Pflege und Erziehung der Kinder

4. Der Ordnungs- und Schlichtungsauftrag des Gesetzgebers

5. Zwischenergebnis

III. Gleichgeschlechtliche und plurale Elternschaft

IV. Überlegungen zu der Verfassungsmäßigkeit von § 1591 BGB

V. Zwischenergebnis

B. Recht auf Fortpflanzung, Art. 6 I GG

C. Ausgestaltung durch Art. 2 I GG

I. Recht auf staatliche Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung

Details

Seiten
356
Erscheinungsjahr
2020
ISBN (PDF)
9783631818459
ISBN (ePUB)
9783631818466
ISBN (MOBI)
9783631818473
ISBN (Hardcover)
9783631814321
DOI
10.3726/b16807
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2020 (Mai)
Schlagworte
Kindschaftsrecht Intendierte Elternschaft Eltern-Kind-Verbindung Reproduktionsmedizin Zeugungsverantwortung Gespaltene Mutterschaft geschlechtsneutrales Elternschaftsrecht
Erschienen
Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2020. 356 S., 1 s/w Abb.

Biographische Angaben

Britta Hartmann (Autor:in)

Britta Hartmann studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, wo sie das Erste Juristische Staatsexamen ablegte und am Institut für Deutsches und Internationales Familienrecht promoviert wurde. Sie war Promotionsstipendiatin des Cusanuswerks. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf, unter anderem mit Station im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin.

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Titel: Von der Mutterschaft zur Elternschaft