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Haftungsrechtliche Zurechnung psychischer Folgeschäden

Unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes

von Jens D. Kütemeyer (Autor:in)
©2003 Dissertation 196 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit bietet zunächst eine Darstellung der vom BGH formulierten Kriterien für die Bewertung der haftungsrechtlichen Zurechnung psychischer Folgeschäden. Es wird festgestellt, dass diese Kriterien – zum Nachteil eines vermeintlichen Schädigers – unpraktikabel sind. Ausgehend von den medizinischen Erkenntnissen über die Entstehung psychischer Folgeschäden wird darauf deren generelle Zurechenbarkeit untersucht. Hier wird festgestellt, dass psychische Folgeschäden grundsätzlich dem allgemeinen Lebensrisiko des Verletzten zugehören. Des Weiteren wird das im Prozess anzuwendende Beweismaß anhand der Untersuchung der dogmatischen Abgrenzung und des Sinns und Zwecks der Beweisnormen ermittelt. Dabei wird festgestellt, dass psychische Folgeschäden den Anforderungen des § 286 ZPO unterliegen.

Details

Seiten
196
Jahr
2003
ISBN (Paperback)
9783631508114
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Deutschland Sekundärkrankheit Bundesgerichtshof Psychische Störung Zurechnung psychische Folgeschäden Beweismaß Rechtsprechung
Erschienen
Frankfurt/M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 195 S.

Biographische Angaben

Jens D. Kütemeyer (Autor:in)

Der Autor: Jens D. Kütemeyer, geboren 1974, von 1994 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover. Danach juristischer Mitarbeiter in einer Rechtsanwaltskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Haftungsrecht. Ab 2000 zwei Jahre Referendariat im OLG-Bezirk Celle mit Unterbrechung zur Anfertigung der Dissertation. Promotion im Juli 2002. Nunmehr tätig als Rechtsanwalt in Hannover.

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Titel: Haftungsrechtliche Zurechnung psychischer Folgeschäden