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Die Methode der preußischen Richter in der Anwendung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794

Eine Studie zum Gesetzesbegriff und zur Rechtsanwendung im späten Naturrecht

von Matthias Albrecht (Autor:in)
©2005 Dissertation II, 248 Seiten

Zusammenfassung

Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im späten Naturrecht. Die Spruchpraxis preußischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790 bis 1836. Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.

Details

Seiten
II, 248
Jahr
2005
ISBN (Paperback)
9783631526200
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Berlin Kammergericht Rechtsprechung Preußen Allgemeines Landrecht Rechtsanwendung Geschichte 1794-1810 Preussisches Allgemeines Landrecht ALR 1794 Gesetzesbild
Erschienen
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2005. II, 248 S., zahlr. Tab.

Biographische Angaben

Matthias Albrecht (Autor:in)

Der Autor: Matthias Albrecht wurde 1975 in Neustadt (Schleswig-Holstein) geboren. Er studierte ab 1996 Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2001 war der Autor Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht an der Universität zu Kiel. Seit 2002 ist er Referendar am Landgericht Kiel.

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Titel: Die Methode der preußischen Richter in der Anwendung des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794