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Sicherheits- und Gesundheitsschutz durch die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit und die Rolle des Betriebsrates

by Anke Habich (Author)
©2006 Thesis XXVI, 414 Pages

Summary

Das BVerfG hat bereits 1992 betont, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden Menschen schädlich ist. Zudem kann auch Schichtarbeit gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten verursachen. Zugleich fungiert die Arbeit zur Nachtzeit oder in Schichten als verstärkender Faktor im Zusammenhang mit weiteren arbeitsbedingten Belastungsfaktoren. Eine Reduzierung dieser arbeitsbedingten Belastungen kann durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen erreicht werden. Dementsprechend werden in dieser Arbeit die nationalen gesetzlichen Anforderungen zur Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit dargestellt. Da die nationalen Regelungen in verschiedener Hinsicht nicht den Mindeststandards der Arbeitszeitrichtlinie entsprechen, ist eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten nationalen Rechts erforderlich. Dabei wird die Integration des Arbeitszeitrechts ins Arbeitsschutzrecht verdeutlicht. Im Anschluss werden die verschiedenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung dargestellt, wobei die Beteiligungsrechte des Betriebsrates den Schwerpunkt der Untersuchung bilden.

Details

Pages
XXVI, 414
Publication Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631539378
Language
German
Keywords
Deutschland Nachtarbeit Arbeitsschutz Beteiligungsrecht Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung Schichtarbeit Richtlinienkonforme Auslegung Betriebsrat
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XXVI, 414 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Anke Habich (Author)

Die Autorin: Anke Habich wurde 1976 in Merseburg geboren und studierte von 1994 bis 1999 Rechtswissenschaften an der Universität Halle-Wittenberg. Anschließend war sie dort bis 2003 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht beschäftigt und führte danach weitere Lehrveranstaltungen an der Universität Halle-Wittenberg durch. Seit 2003 ist sie in Sachsen-Anhalt als Rechtsreferendarin tätig.

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