Loading...

Die Sorgerechtsregelungen bei Ehescheidung seit 1945

Scheidungsstrafe und verordnete Gemeinsamkeit

by Andreas Köhler (Author)
©2006 Thesis XXII, 302 Pages
Series: Rechtshistorische Reihe, Volume 328

Summary

Die geschichtliche Entwicklung der Sorgerechtsregelung bei Ehescheidung war seit 1945 von sechs Reformen geprägt: das Ehegesetz 1946, das Richterrecht 1953 bis 1958, das Gleichberechtigungsgesetz 1957, das Erste Eherechtsreformgesetz 1976, das Sorgerechtsreformgesetz 1979 und das Kindschaftsrechtsreformgesetz 1997. Der Entschließungsprozess des Gesetzgebers, diese Norm in der gewählten Fassung zu verabschieden, wird in diesem Band dargestellt. Ein Schwerpunkt der Untersuchung ist die Auswirkung der Scheidungsschuld auf die Regelung des Sorgerechts und die Frage, ob der Gesetzgeber Überlegungen anstellte, ein gemeinsames Sorgerecht einzuführen. Im Ergebnis hat der Gesetzgeber in dieser Zeit eine Kehrtwende vollzogen. An die Stelle des Entscheidungskriteriums der Scheidungsschuld trat das Kindeswohl, und das Alleinsorgerecht wurde durch den Regelfall des gemeinsamen Sorgerechts ersetzt.

Details

Pages
XXII, 302
Publication Year
2006
ISBN (Softcover)
9783631548417
Language
German
Keywords
Ehescheidung Elterliche Sorge Reform Geschichte 1945-1997 Scheidungsschuld Kindschaftsrechtsreform Elteliche Gewalt Zerrüttungsprinzip Deutschland
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XXII, 302 S., 1 Abb.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Andreas Köhler (Author)

Der Autor: Andreas Köhler wurde 1974 in Böblingen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen und legte 1999 das Erste Staatsexamen ab. 1999 begann der Autor das Referendariat im Landgerichtsbezirk Tübingen und schloss dieses 2001 mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Er ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Promotion erfolgte an der Universität Jena. Der Autor ist heute Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Esslingen.

Previous

Title: Die Sorgerechtsregelungen bei Ehescheidung seit 1945