Die Bestimmung einer weiteren angemessenen Beteiligung in gemeinsamen Vergütungsregeln und in Tarifverträgen nach § 32a Abs. 4 UrhG
©2006
Dissertation
XXXVIII,
238 Seiten
Reihe:
Europäische Hochschulschriften Recht, Band 4343
Zusammenfassung
Die Frage, wann ein Urheber oder ausübender Künstler angemessen an der Nutzung seines Werkes beteiligt ist, gehört zu den schwierigsten und umstrittensten Fragen des Urhebervertragsrechts. Die Novelle des Urhebervertragsrechts des Jahres 2002 eröffnet nunmehr die Möglichkeit, durch Tarifverträge oder gemeinsame Vergütungsregeln dieses Problem auf generell abstrakter Ebene zu lösen. Nach § 32a Abs. 4 UrhG können solche Kollektivvereinbarungen neben einer Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten eine weitere angemessene Beteiligung für die Bestsellersituation (§ 32a Abs. 1 UrhG) vorsehen. Damit soll den Parteien urheberrechtlicher Nutzungsverträge Rechtssicherheit für den Fall besonders erfolgreicher Werknutzung verschafft werden. Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Kollektivvereinbarung und kommt zu dem Ergebnis, dass solche Regelungen zwar rechtlich möglich sind, aber nur einen geringen praktischen Anwendungsbereich erlangen werden.
Details
- Seiten
- XXXVIII, 238
- Erscheinungsjahr
- 2006
- ISBN (Paperback)
- 9783631549735
- Sprache
- Deutsch
- Schlagworte
- Deutschland Nutzungsentgelt Bestseller Kollektivvertrag Urhebervertragsrecht Tarifvertrag Vergütungsregel Urheberrechtsvertrag Bestsellerparagraph
- Erschienen
- Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2006. XXXVIII, 238 S.
- Produktsicherheit
- Peter Lang Group AG