Zwischen Einschränkungen und Freiräumen
Fürstliche Witwen in der Frühen Neuzeit
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
- Umschlag
- Titelseite
- Copyright-Seite
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Vorwort (Bettina Braun / Matthias Schnettger)
- Das Wittum der hessischen Landgräfinnen im 16. und 17. Jahrhundert (Charlotte Backerra)
- Einleitung
- 1. Ehefrauen und Witwen des Hauses Hessen
- 2. Anna Elisabeth: Rechtliche Absicherung und begrenzte Quellenlage
- 3. Eleonore: Mehrfache Witwe und vielfache Geldsorgen
- 4. Maria von Mansfeld-Hinterort: Gewalt und Recht im Streit ums Wittum
- Schluss
- Anhang
- „per il carico che tengo di questo governo“ Margherita und Anna Caterina: zwei Witwen im Dienste der Gonzaga (Elena Taddei)
- Einleitung
- 1. Margherita und Anna Caterina Gonzaga
- 2. Ökonomische Absicherung und Witwengut
- 3. Rahmenbedingungen der Witwenschaft und Stellung am Hof
- 4. Regentschaft, Vormundschaft, Versorgung von Kindern
- 5. Repräsentation und Memoria
- Fazit
- „Eine verwitwete Fürstin, Mutter einer einzigen Tochter, dieser Krone so ergeben“ Die unveröffentlichte Korrespondenz Margheritas di Savoia, Herzogin von Mantua und Monferrato, mit dem Kardinalinfanten Ferdinand von Österreich (1633–1634) (B. Alice Raviola)
- „Affezionatissima et fedelissima madre sin’a morte“ Die Briefe der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga an Kaiser Ferdinand III. aus dem Jahr 1647 (Matthias Schnettger)
- 1. Kaiserin Eleonora, die kaiserliche Familie und die Habsburgermonarchie im Jahr 1647
- 2. Die Briefe der Kaiserin
- 3. Themen
- 3.1. Nähe in der Ferne stiften: Die Kaiserinwitwe als Teil der kaiserlichen Familie
- 3.2. Dynastische Politik
- 3.3. Patronage und Personalpolitik
- 3.4. Tätiges Gebet
- Fazit
- Die Druckgraphiken der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers im Dienst der kaiserlichen Imagepflege (Marion Romberg)
- 1. Die Ebene der Produktion
- 2. Die Ebene des Nachrichteninhalts
- 3. Die Ebene der Rezeption
- Zusammenfassung
- Kaiserin Eleonora Magdalena in ihrer Witwenzeit (Katrin Keller)
- 1. Die Kaiserin-Witwe als Vermittlerin
- 2. Die Frage der Regentschaft
- 3. Das Verhältnis zu den Söhnen als Schlüsselbedingung
- Schluss
- Die Witwe und der König Witwenversorgung, ambivalenter Rang und asymmetrische Machtverhältnisse am Beispiel Charlotte Amélie de la Trémoïlles (Laura Rehmann)
- Einleitung
- 1. Ausgangslage: Ehevertrag und Wittum
- 2. Der frühe Tod Antons I. und seine Folgen
- 2.1. Varel
- 2.2. Kniphausen
- 2.3. Doorwerth
- 3. Handlungsspielräume und Selbstdarstellung Charlotte Amélie de la Trémoïlles
- Fazit
- Witwenschaft als Lebensaufgabe Hedwig Eleonora von Schleswig-Holstein-Gottorf als schwedische Herrscherin (Cathleen Sarti)
- 1. Der wirtschaftliche Handlungsspielraum Hedwig Eleonoras – Grundlage ihrer Macht
- 2. Die Patronin Hedwig Eleonora nach 1660
- 3. Die Dynastin Hedwig Eleonora: Zwischen Memoriæ-Verwalterin, Dynastiegründerin und Regentin
- Die Königinwitwe Hedwig Eleonora – Kunst und Dynastie als Lebensaufgabe
- Zwei Witwen im Gespräch Der Briefwechsel zwischen Sophie von Hannover und Elisabeth Charlotte von Orléans (Bettina Braun)
- 1. Sophie und Elisabeth Charlotte als Witwen
- 2. Das Leben als Witwe in der Korrespondenz der beiden Frauen
- 2.1. Der Tod des Ehemannes
- 2.2. Der Witwensitz
- 2.3. Die finanzielle Versorgung
- 2.4. Die Freiheiten einer Witwe
- 2.5. Die Memoria für den Ehemann
- „Von betrübnis kann man nicht sterben“ – ein Fazit
- Konkurrierendes Miteinander? Die drei letzten Medici-Witwen in Florenz und ihre Ressourcen (Cathérine Annette Ludwig-Ockenfels)
- Einleitung
- 1. Witwen in Florenz
- 2. Die drei letzten Medici-Witwen
- 3. Gemeinsamkeiten
- 4. Differenzen
- 5. Finanzielle und sonstige Ressourcen
- Fazit
- Fürstliche Witwen. Herausforderungen und Handlungsspielräume Wilhelmine von Nassau-Oranien, geb. von Preußen (1751–1820), und Luise von Braunschweig-Wolfenbüttel, geb. von Nassau-Oranien (1770–1819) (Pauline Puppel)
- 1. Leben in Briefen: Die Quellen
- 2. „dignes héroïnes de votre nom“
- 3. „alle beetjes helpen“ – Vermögensverhältnisse
- Schluss
- Resümee (Bettina Braun / Matthias Schnettger)
- Stellung am Hof
- Regentschaft, Vormundschaft, Versorgung von Kindern
- Ökonomische Absicherung und Witwengut
- Repräsentation und Memoria
- Autorinnen und Autor
Abbildungsverzeichnis
Die Druckgraphiken der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers im Dienst der kaiserlichen Imagepflege
Marion Romberg
Abb. 1: Frans Luycx, Die kaiserliche Familie als Fürbitter unter dem Kreuz, um 1663, Öl auf Leinwand. Wien, Kirche Am Hof. © Mit freundlicher Genehmigung des Kirchenrektors der Kirche „Zu den neun Chören der Engel“ P. Josip Koren OFM, 2024
Abb. 2: Typ 1 – Adriaen van Bloemen, Brustbild der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers, Kupferstich, nach 1668, 28,1 × 19,0 cm (Blatt). Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, Porträtsammlung, Inventar-Nr. PORT_00053880_01
Abb. 3: Typ 1 – Adriaen van Bloemen, Johann Alexander Boener, Brustbild der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers, Kupferstich, 28,8 × 19,3 cm. Heidelberg, Kurpfälzisches Museum, Graphische Sammlung, Nr. S 4895. © Kurpfälzisches Museum Heidelberg, Foto: K. Gattner
Abb. 4: Typ 2 – Matthäus Küsel, Johann Ulrich Mayr, Brustbild der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers mit der Krone des Heiligen Römischen Reiches, zwischen 1657 und 1666, 37,4 × 28,6 cm (Blatt). Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, Porträtsammlung, Inventar-Nr. PORT_00053882_01
Abb. 5: Typ 3 – Unbekannt, Brustbild der Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers in einem Medaillon, um 1663, 12,9 × 7,9 cm (Blatt). Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Bildarchiv und Grafiksammlung, Porträtsammlung, Inventar-Nr. PORT_00053881_01
Abb. 6: Unbekannt, Kaiserinwitwe Eleonora Gonzaga-Nevers mit der Krone des Heiligen Römischen Reiches, Mitte 17. Jh., Öl auf Leinwand, 130 × 91,6 cm. Bratislava, Slowakische Nationalgalerie, Inv. Nr. O 98. © https://www.webumenia.sk/en/dielo/SVK:SNG.O_98 (17.03.2026) (Public Domain)
Abb. 7: Typ 1 – HERRSHAFFTEN KRIEGS= UND STAATS=BEDIENTEN, Bd. 1, hg. von Fürstlich Waldecksche Hofbibliothek in Arolsen, o.D., S. 53. © Stiftung des Fürstlichen Hauses Waldeck und Pyrmont, Fürstlich Waldecksche Hofbibliothek, Signatur FWHB I 56 e 17 (Klebeband 1, S. 53), https://doi.org/10.11588/diglit.3863#0057 (17.03.2026)
Witwenschaft als Lebensaufgabe
Cathleen Sarti
Abb. 1: Aus: Fabian Persson, A Solar System. Swedish Royal Residences during the 17th and 18th century, in: Lugares de poder – Lieux de pouvoir – Places of Power. Europa séculos XV a XX – Europe XVe–XXe siècles – Europe 15th to 20th Centuries, hg. von G. Sabatier – R. Costa Gomes, Lisboa 1998, S. 150. Image made by Struan Gray, copyright given by Fabian Persson and Calouste Gulbenkian Foundation, UK
Abb. 2: David Klöcker Ehrenstrahl, Allegori över änkedrottning Hedvig Eleonoras förmyndarregering (Allegorie zur Vormundschaftsregierung der Königinwitwe Hedwig Eleonora), 1692, Öl auf Leinwand, 353 × 222 cm. Stockholm, Nationalmuseum, Drottningholmsamlingen, NMDrh 125 (Foto: Linn Ahlgren), public domain, URL: https://collection.nationalmuseum.se:443/eMP/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=174867&viewType=detailView (17.03.2026)
Abb. 3: Detail aus Abb. 2: Inschrift auf dem Ruderblatt: HEDEWIG ELEONORA regnavit XIV. annis
Abb. 4: Detail aus Abb. 2: Sculptura mit dem Modell Karls X. Gustav sowie ihrem Arbeitswerkzeug
Abb. 5: David Klöcker Ehrenstrahl, Hedvig Eleonora (1636–1715), prinsessa av Holstein-Gottorp, drottning av Sverige, med familj (Hedwig Eleonora (1636–1715), Prinzessin von Holstein-Gottorf, Königin von Schweden, mit Familie), 1683, Öl auf Leinwand, 259 × 228 cm. Stockholm, Nationalmuseum, Mariefred, NMGrh 1365 (Foto: Nationalmuseum), public domain, URL: https://collection.nationalmuseum.se:443/eMP/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=16034&viewType=detailView (17.03.2026)
Fürstliche Witwen. Herausforderungen und Handlungsspielräume
Pauline Puppel
Abb. 1: A. Lutz, Allegorisches Grabmonument für Wilhelmine von Nassau-Oranien, geb. von Preußen. 1820. Amsterdam, Rijksmuseum, Objektnummer RP-P-1911-587. Open Source, http://hdl.handle.net/10934/RM0001.COLLECT.389857 (26.06.2025)
Abb. 2: W. Johnston, Allegorisches Grabmonument für Luise von Braunschweig-Wolfenbüttel, geb. von Nassau-Oranien. 1819. Amsterdam, Rijksmuseum, Objektnummer RP-P-OB-87.349. Open Source, http://hdl.handle.net/10934/RM0001.COLLECT.519848 (26.06.2025)
Vorwort
Witwenschaft ist für die Frühneuzeitforschung kein völlig neues Thema, aber doch ein Forschungsfeld, das angesichts der großen Zahl von Frauen, die lange Jahre als Witwe lebten, unseres Erachtens noch längst nicht die Beachtung gefunden hat, die ihm gebührt. Nicht zuletzt fehlt es an quellenbasierten Fallstudien, die die unterschiedlichen Ausprägungen und Facetten des Witwendaseins beleuchten. Mit dem vorliegenden Band möchten wir ein wenig dazu beitragen, diesem Mangel abzuhelfen. Um angesichts der unüberschaubaren Fülle möglicher Fragestellungen und Fallbeispiele nicht in völlige Beliebigkeit zu verfallen, haben wir uns – im Einklang mit unserer eigenen Forschungsexpertise – entschieden, hochadlige Witwen insbesondere aus dem deutschen und italienischen Raum in das Zentrum dieser Publikation zu stellen.
Wir freuen uns, dass wir diesen Band in der Reihe „Transformationen – Differenzierungen – Perspektiven. Mainzer Studien zur Neuzeit“ publizieren können und dass er gleichzeitig in italienischer Sprache in der Onlinezeitschrift „Mo.do digitale“ erscheint. Wir erhoffen uns von dieser Doppelpublikation eine größere Reichweite und möchten damit gleichzeitig einen kleinen Beitrag zur Stärkung der Wissenschaftssprachen Deutsch und Italienisch leisten.
Ohne die tatkräftige Unterstützung zahlreicher Menschen hätten wir dieses Vorhaben nicht realisieren können. Zuvörderst danken wir den Autorinnen, die sich auf dieses Publikationsprojekt eingelassen, uns ihre Aufsätze zur Verfügung gestellt und die Mehrarbeit auf sich genommen haben, die eine Doppelpublikation in unterschiedlichen Sprachen unweigerlich mit sich bringt. Unser Dank gilt aber auch unseren studentischen Hilfskräften, auf deren zuverlässige Mitarbeit wir uns wie immer verlassen konnten: Lukas Holin hat uns mit Akribie bei der redaktionellen Bearbeitung der Texte unterstützt. Lea Milnazik und Julian Luis Münch haben die englischen Abstracts auf sprachliche Korrektheit überprüft. Wir würden uns freuen, wenn wir mit unserem Band der grenzüberschreitenden Erforschung von (nicht nur) fürstlichen Witwen in der Frühen Neuzeit einen Impuls geben könnten.
Mainz, im Mai 2026
Bettina Braun / Matthias Schnettger
Das Wittum der hessischen Landgräfinnen im 16. und 17. Jahrhundert
ABSTRACT
The landgraviate of Hesse and its rulers faced various challenges during the 16th and 17th century, which also affected the female members of the ruling houses. This chapter analyses the normative bases of the Hessian landgravines’ dowers and examines the challenges faced by these women in claiming, receiving, and keeping their dowery. Their examples show the dowers’ moral and economic impetus, the dynastic expectations tied to these resources, as well as the individuality of the women in dealing with potential challenges. The chapter also contributes to our understanding of inner dynastic relations as well as the financial situation of the princely dynasties within the framework of the Holy Roman Empire.
Einleitung
Als Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg (1537–1604) 1604 starb, stand seiner Witwe Maria, geborene Gräfin von Mansfeld-Hinterort (1567– vor 1635), ein Wittum in unverhältnismäßiger Höhe von ungefähr 250.000 Gulden (im Folgenden: fl.) an Einkünften, Landbesitz und mobilen Gütern zu. Die von Ludwig regierten Territorien sollten zwischen den anderen beiden regierenden Landgrafen aufgeteilt werden1. Das Marburger Erbe führte letztlich auch aufgrund der konfessionellen Differenzen zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Landgrafen von Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel im Rahmen des Dreißigjährigen Krieges2. Worüber sie sich aber einig waren, war die Weigerung, der Witwe ihre vertragsgemäß zugesicherten Einkünfte auszuzahlen. Zu einer Einigung kam es erst nach einem Jahr, nachdem Maria mit ihren Bediensteten inhaftiert, unter Druck gesetzt und verklagt worden war, sie selbst beim Kaiser und Reichshofrat gegen ihre angeheirateten Verwandten geklagt hatte und einem ihrer engsten Vertrauten sogar mit dem Tod gedroht worden war, wie weiter unten ausführlicher dargelegt wird3. Der Fall zeigt exemplarisch sowohl die Bedeutung, die den Wittümern der hessischen Landgräfinnen im 16. und 17. Jahrhundert für die regierenden Landgrafen wie für die Witwen selbst zukam, als auch die Schwierigkeiten, die sie bereiteten. Anhand eines Überblicks über die Witwen und Wittümer der Haupt- und Nebenlinien des Gesamthauses Hessen über vier Generationen sowie einiger vertiefender Fallbeispiele werden diese Ambivalenzen im Folgenden herausgearbeitet.
Als reichsfürstliches Geschlecht direkt unterhalb der Kurfürstentümer war das Haus Hessen in diesen beiden Jahrhunderten in mehrere Linien mit mehr oder weniger Herrschaftsrechten aufgespalten4. Auch wenn der Titel aller Fürsten „Landgraf von Hessen“ lautete, wird im Folgenden zur besseren Verständlichkeit der üblichen Praxis gefolgt, die Linien des Hauses Hessen nach der jeweiligen Hauptresidenz zu unterscheiden. Zum Haus Hessen existiert seit dem 19. Jahrhundert eine rege landesgeschichtliche Forschung, die vor allem aber die männlichen Mitglieder in den Blick genommen hat. Die Geschichte der Frauen des Hauses Hessen ist bis auf Ausnahmen hingegen immer noch ein Desiderat der Forschung5.
Witwenschaft ist in der Forschung schon vor einigen Jahren als relevantes Forschungsthema vor allem der Frauen- und Geschlechterforschung, aber auch der Wirtschafts- und Sozialgeschichte erkannt worden. Während unverheiratete, aber auch verheiratete Frauen häufig rechtlichen und sozialen Schranken unterworfen waren, konnten Witwen meist unabhängiger handeln, ob in wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Rollen6.
Quellen zu den Rollen von fürstlichen Witwen sowie den Rahmenbedingungen dieses Lebensabschnitts sind zahlreich überliefert, angefangen bei den jeweiligen Eheverträgen. In diesen Verträgen wurde grundsätzlich festgelegt, welche Ausstattung den Eheleuten während der Ehe sowie im Fall der Verwitwung zustand. Diese finanziellen Absprachen bei den fürstlichen Familien beruhten im Heiligen Römischen Reich auf den Prinzipien der Gleichrangigkeit und der wechselseitigen Versorgung durch die jeweiligen Geburtsfamilien der Eheleute7. Die Familie der Braut stiftete die Mitgift, während die Widerlage in gleicher Höhe von der Familie des Bräutigams bzw. ihm selbst gezahlt wurde. Einzig die Form unterschied sich, da die Mitgift – zahlbar erst nach dem Vollzug der Ehe, gegebenenfalls sogar erst nach „Jahr und Tag“ (also ein Jahr und einen Tag nach der offiziellen Eheschließung) – in Bargeld beglichen wurde, während die Widerlage als jährlich zahlbare Renten aus Landbesitz, Ämtern oder sonstigen Einnahmequellen der Ehefrau für ihren Unterhalt während der Ehe zugutekam. Zusätzlich wurde der neu begründete Haushalt durch die Familie der Frau mit dem Brautschatz und Mobilien wie Juwelen, Kleidung und Haushaltstextilien (= Aussteuer) auch materiell ausgestattet, während die Eheverträge regelten, welche materiellen Güter ihr während der Ehe und als Witwe zustehen sollten. Nach dem körperlichen Vollzug der Ehe erhielt die Frau vom Ehemann die Morgengabe in Form von Schmuck, Geld, Land oder sonstigen wirtschaftlichen Gütern; sie gingen in den Eigenbesitz der Frau über. Gleiches galt normalerweise auch für die Erträge aus den Versorgungsbezügen, die die Ehefrau normalerweise selbst verwalten sollte. Über den persönlichen Besitz von Wertgegenständen und Dingen des täglichen Bedarfs (Periphernalia) konnte die Ehefrau frei verfügen, auch im Sinne einer Weiterverwendung bzw. Vererbung. Dies traf auf die meisten landgräflichen Eheverträge zu.
Im Folgenden wird zunächst ein Überblick darüber gegeben, wie viele Ehefrauen der hessischen Landgrafen der ersten Hälfte der frühen Neuzeit ihre Ehemänner überlebten und wie lange ihre Witwenschaft dauerte. Anschließend wird anhand von Beispielen herausgearbeitet, welche unterschiedlichen Herangehensweisen an Witwenschaft und ihre wirtschaftlichen Komponenten diese Landgräfinnenwitwen verfolgten.
1. Ehefrauen und Witwen des Hauses Hessen
Im frühen 16. Jahrhundert vereinigte Landgraf Philipp, genannt der Großmütige, die hessischen Territorien unter seiner Herrschaft. Betrachtet man seine sowie die folgenden vier Generationen des Hauses Hessen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, gab es insgesamt 40 Ehefrauen von 26 regierenden Landgrafen von Hessen8. 21 Fürstinnen überlebten ihre Ehemänner im Schnitt um 18 Jahre; die Witwenzeiten dauerten zwischen 7 und 61 Jahre. Sechs Landgräfinnen regierten nach dem Tod des Ehemannes als Regentinnen für ihre unmündigen Söhne9.
Zwei Landgräfinnenwitwen regierten zusätzlich als Fürstinnen aus eigenem Recht. Leider ist über diese dynastisch wie wirtschaftlich erfolgreichen Fürstinnen nicht viel bekannt. Eleonore Katharina, Pfalzgräfin von Zweibrücken-Kleeburg (1626–1692), Witwe Landgraf Friedrichs (1617–1655) von Hessen-Eschwege und Schwester des schwedischen Königs Karl X. Gustav (1622–1660), erbte die im schwedischen Herzogtum Bremen gelegenen Ämter Osterholz und Stotel sowie die Herrschaft Beverstedtermühlen, die sie erfolgreich regierte und verwaltete10. Johanetta Gräfin von Sayn-Wittgenstein-Sayn (1626–1701) hatte als Erbtochter Landgraf Johannes von Hessen-Braubach (1609–1651) geheiratet11. Sie konnte nach dem Tod ihres Mannes 1652 zusammen mit ihrer Schwester als Eventualerbin die Reichsgrafschaft Sayn-Wittgenstein-Sayn übernehmen. Die Ansprüche mussten allerdings zunächst in gerichtlichen und kriegerischen Auseinandersetzungen gegen ihre Onkel erstritten werden und wurden erst in den Westfälischen Friedensverträgen bestätigt. Für die nächsten vier Jahre kontrollierte zunächst ihre Mutter als Regentin die Grafschaft, bevor Johanetta als Herrscherin aus eigenem Recht bis zu ihrem Tod die Kontrolle der ihr zustehenden Hälfte Sayn-Altenkirchen übernahm12.
Nur drei der verwitweten Landgräfinnen verheirateten sich nach dem Tod des Ehemannes erneut, wobei zwei kinderlos starben, Anna Elisabeth Prinzessin von der Pfalz (1549–1609), Witwe des Landgrafen Philipp II. von Hessen-Rheinfels, und Maria Gräfin von Mansfeld-Hinterort (1567– zwischen 1625 und 1635), Witwe des Landgrafen Ludwig IV. von Hessen-Marburg. Auf ihre Fälle wird weiter unten ausführlicher eingegangen werden. Zwei Generationen später verheiratete sich Johanetta von Sayn-Wittgenstein-Sayn nach fast zehnjähriger Regentschaft 1661 in zweiter Ehe mit Johann Georg, Herzog von Sachsen-Eisenach, mit dem sie acht Kinder bekam; dadurch konnte sie die Grafschaft Sayn an ihre leiblichen Kinder vererben13.
Von den Witwen waren acht mit regierenden, über die volle Landeshoheit und Reichsstandschaft verfügenden Landgrafen von Hessen verheiratet gewesen und vierzehn mit „paragierten“ oder „abgeteilten“ Landgrafen, die Nebenlinien von Hessen-Kassel oder Hessen-Darmstadt begründeten14. In der ersten Generation gab es keine Witwe, da beide Ehefrauen Landgraf Philipps I., seine legitime erste, Christine von Sachsen, sowie seine zweite Ehefrau Margarethe von der Saale, mit der er in bigamistischer Ehe verheiratet war, vor ihm starben. Drei der vier Söhne Philipps I. wurden von ihren ersten oder zweiten Ehefrauen überlebt. In der dritten Generation finden sich Landgräfin Juliane von Nassau-Dillenburg, Ehefrau Landgraf Moritz’ von Hessen-Kassel, sowie für Hessen-Darmstadt die zwei Witwen der mediaten Landgrafen von Hessen-Butzbach und Hessen-Homburg. In der vierten und fünften Generation gab es neben je einer Kasseler und einer Darmstädter Witwe jeweils noch mehrere Witwen von paragierten Landgrafen.
Über die meisten dieser Frauen ist nicht viel bekannt. Die Ehe- und Wittumsverträge sind fast alle in den Archiven in Marburg, Darmstadt und Wiesbaden zu finden, manchmal flankiert von Auszügen aus der Korrespondenz, Quittungen über Abrechnungen oder Gerichtsakten zu Prozessen am Reichskammergericht oder Reichshofrat. Teilweise, wie bei den oben schon kurz ausgeführten Beispielen der Fürstinnen aus eigenem Recht, ließen sich über die Besitzungen außerhalb Hessens weitere Fragestellungen verfolgen.
Als erster Ansatz für eine weitere Untersuchung werden im Folgenden die Witwen der Landgrafen der zweiten Generation analysiert. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt dabei, wie oben ausgeführt, auf ihren wirtschaftlichen und finanziellen Spielräumen und Entscheidungen. Es handelt sich dabei um die Witwen der drei jüngeren Söhne Philipps I.: erstens Anna Elisabeth von der Pfalz (1549–1609), Ehefrau Landgraf Philipps II. von Hessen-Rheinfels (1541–1583), die ihren (ersten) Mann um 26 Jahre überlebte; zweitens Eleonore von Württemberg (1552–1618), die zweite Ehefrau Landgraf Georgs I. von Hessen-Darmstadt (1547–1596), die 22 Jahre als Landgräfinwitwe lebte; und drittens Maria von Mansfeld-Hinterort (1567– zwischen 1625 und 1635), die zweite Ehefrau Landgraf Ludwigs IV. von Hessen-Marburg (1537–1604), die mindestens 21, eventuell sogar bis zu 31 Jahre länger als ihr erster Ehemann lebte.
2. Anna Elisabeth: Rechtliche Absicherung und begrenzte Quellenlage
Im Jahr 1568 handelten Pfalzgraf Friedrich III. von Simmern-Sponheim, Kurfürst von der Pfalz (1515–1576, r. 1559–1576), und Landgraf Philipp II. von Hessen-Rheinfels (1541–1583, r. 1567–1583), der im Jahr zuvor mit seinen drei Brüdern die Landgrafschaft Hessen geerbt hatte, die Verträge zur Eheschließung zwischen dem Landgrafen und Prinzessin Anna Elisabeth, der vierten Tochter des Pfalzgrafen (1540–1609), aus. Sie stammte aus der ersten Ehe des Kurfürsten mit Marie, Tochter des Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach (1519–1567)15. Der Kurfürst hatte sich mit dem Vater des Landgrafen, Philipp dem Großmütigen, für die Durchsetzung des Protestantismus eingesetzt. Im Gegensatz zu diesem unterstützte er aber immer mehr die Seite der Reformierten und legte mit dem Heidelberger Katechismus 1563 die Grundlagen für die Verbreitung der calvinistischen Lehre. Durch die Heirat von Friedrichs ältestem Sohn und Erben der Pfalzgrafschaft, dem späteren Kurfürsten Ludwig IV. (1539–1583), mit Elisabeth, der älteren Schwester Philipps II., waren die beiden Häuser seit 1560 dynastisch verbunden. Die Eheschließung sollte dementsprechend der „bekrefftigung und erweytterung gutter bestendiger freundschafft und verwandnus“ dienen, wie der Kurfürst und alle vier unterzeichnenden Landgrafen im Ehevertrag vom 15. November 1568 bezeugten16.
Als Mitgift wurden 32.000 fl. vereinbart17, als Widerlage in gleicher Höhe setzte Landgraf Philipp II. Schloss, Stadt und Amt Braubach, die Stadt Rhens sowie seinen Anteil am Zoll zu Boppard ein
sambt allen darzu geherenden Dörffern, Weilern, Höfen, mohlen, und anderen Wohnungen, mit gebeuden, Leuthen, guetteren, gulten, renthen, nutzungen, gefellen, bothen, steuern, zinsen, zehndten, Meyerzins, Schöffereien, Hausrechten, Weinfruchten, was nutzt oder nutzen mag, Vogteien, gerichten, Zwingern, bannen, atzungen, regens, Frondiensten […]18.
Mit der Eheschließung am 18. Januar 1569 in Heidelberg bestätigte Landgraf Philipp diese Absprache19, sein Schwiegervater wiederum die Verschreibung in Höhe von insgesamt 64.000 fl.20. Für den Fall des erbenlosen Todes der Prinzessin wurde vereinbart, dass der Landgraf oder seine Erben die gesamten Heirats- und Wittumsgüter für 32.000 fl. auslösen könnten21. In diesem Fall wurde das Heiratsgeld (= Mitgift) tatsächlich in voller Höhe von 32.000 fl. ausgezahlt, wie eine entsprechende Quittung des Landgrafen an den Kurfürsten belegt22.
An jährlichen Einkünften aus diesen Ämtern, Städten und Zöllen standen Anna Elisabeth dementsprechend 3.200 fl. (10 % der Widerlage) zu. Zusätzlich zu dieser Absicherung in Land, Geld und Rechten brachte die Braut Ketten, Juwelen, Kleider und Silbergeschirr mit in die Ehe23. Als Morgengabe erhielt Anna Elisabeth ein „stattliche[s] kleinott“ (also ein Schmuckstück) sowie Grundbesitz mit jährlich 300 fl. Zinsen an Einkünften, wobei Philipp II. diesen Betrag noch vor dem Beilager auf 400 fl. jährlich aufstockte, um seine zukünftige Ehefrau mit ihren Schwägerinnen gleichzustellen, die von seinen älteren Brüdern ebenfalls 400 fl. erhielten24. Die Rechte Anna Elisabeths an ihrem Wittum wurden in einer weiteren Urkunde bestätigt, die von Landgraf Philipp und seinen Brüdern Wilhelm IV. von Hessen-Kassel, Ludwig IV. von Hessen-Marburg und Georg I. von Hessen-Darmstadt besiegelt wurde25. Lehnsherr von Braubach war Kurfürst Friedrich, sodass er nach der Heirat zunächst in dieser Funktion der Übertragung Braubachs als Wittum an seine Tochter zustimmte und nach der Huldigung der Städte Braubach und Rhens für den Landgrafen und die neue Landgräfin deren städtische Rechte bestätigte26.
Bis zur Übernahme der Kurwürde 1559 durch Friedrich III. hatte die Familie mit insgesamt elf Kindern in relativer Armut gelebt, dementsprechend wichtig war für die kurfürstliche Seite die finanziell ausreichende, vor allem aber standesgemäße Ausstattung des Paares und insbesondere der Prinzessin für den Fall ihrer Verwitwung. Landgraf Philipp II. wiederum war geprägt von seiner Zeit als Geisel am französischen Hof, wohin er mit zehn Jahren infolge des Vertrags von Chambord gebracht worden war. Nach einem einjährigen Aufenthalt in Frankreich kehrte er zunächst nach Kassel zurück, hielt sich dann aber 1557/58 – dieses Mal freiwillig – erneut in Paris auf und studierte an der Sorbonne27. Die prunkvolle Hofhaltung, die Philipp und Anna Elisabeth nach ihrer Eheschließung in Rheinfels entfalteten, führte in den folgenden Jahren zu erheblichen Problemen, da die Einkünfte von Hessen-Rheinfels nicht für die umfangreichen Baumaßnahmen, insbesondere die Erweiterung und Renovierung der Burg Rheinfels und den Bau des Renaissanceschlosses Philippsruhe in Braubach, sowie die kulturellen und sozialen Aufwendungen des Paares ausreichten28. Als Folge hatten sich bis zum Tod Philipps II. erhebliche Schulden angesammelt, die sowohl für die Witwe als auch für ihre Schwäger zum Problem wurden.
Philipp II. starb am 20. November 1583. In seinem Testament hatte er bestimmt, dass seine Witwe zusätzlich zu ihrem vertraglich zugesicherten Wittum die Hälfte des von ihm angeschafften Silbergeschirrs sowie einzelne, materiell und emotional wertvolle Stücke erhalten sollte. Als Begründung für diese zeitgenössisch als sehr großzügig angesehene Regelung gab er an, Anna Elisabeth sei ihm in ihrer Ehe stets treu gewesen, habe ihm häufig mit Krediten ausgeholfen und „seine oft schwierige Art“ ausgehalten29. Dazu sollte sie die Hälfte des Inventars von Rheinfels und Braubach, drei Reisebetten – ein Geschenk ihrer pfälzischen Schwägerin – sowie Schmuck und Silber, welche sie ihrem Ehemann geschenkt hatte, erhalten. Da Anna Elisabeths Wittum mit 3.200 fl. „nicht sehr groß“ sei, vererbte ihr Philipp II. dazu die Zehnten von Reitzenhain, Gemmerich, Oberwallmenach, Kasdorf, Rhens und Braubach, wobei von Letzterem auch der Braubacher Pfarrer zu bezahlen war30. Die von ihm außerhalb der Eheverträge vorgenommene Aufstockung der Mitgift von 300 auf 400 fl. sollten seine Brüder, entgegen den Verträgen, nicht zurücknehmen, sondern ihr die höhere Summe überlassen31.
Bei den Verhandlungen über das Wittum, die zwischen den drei überlebenden Landgrafen und Räten, die die Brüder der Witwe geschickt hatten, geführt wurden, einigte man sich zunächst auf die ihr per Ehevertrag und Wittumsverschreibung zustehenden Einkünfte aus Schloss, Stadt und Amt Braubach und Rhens sowie den Anteil am Bopparder Zoll. Außerdem folgte man dem Testament Philipps II. und übertrug ihr den Zehnten zu Reizenhain, Gemmrich, Oberwallmenach und Kasdorf sowie den vom Stift St. Kastor in Koblenz erworbenen Zehnten zu Braubach und die weiteren, oben genannten Legate32. Ihre Schwäger bestätigten diese Vereinbarung in einem eigenen Vertrag, in dem sie außerdem die Schulden ihres Bruders und alle offenen Rechnungen vorläufig untereinander aufteilten33. Gleichzeitig legten die Landgrafen fest, dass sie bestimmte Güter untereinander tauschen wollten, aber das Wittum ihrer Schwägerin eine gemeinschaftliche Verantwortung bleibe34.
Anna Elisabeth, die nach dem Tod ihres Mannes in eine tiefe, zumindest aus Sicht ihres ältesten Schwagers unverhältnismäßige Depression verfallen war, hatte sich Anfang Februar 1584 zumindest so weit erholt, dass sie ihren Schwägern Quittungen über die ihr zustehenden Geld- und Fruchtlieferungen aus den Ämtern Braubach und Rhens sowie über die Zollanteile aus Boppard und St. Goar35 und einen Revers über den Erhalt der Landesteile Braubach mit Rhens sowie den Zoll von Boppard ausstellen konnte36. Vom Schmuck, den sie per Testament erhalten hatte, vermachte sie für den Fall ihres eigenen Todes den Landgrafen zwei kostbare Halsbänder37.
Auch wenn zunächst die Ausstattung mit dem großzügig aufgestockten Wittum beschlossen wurde, lässt sich für die Folgezeit nachweisen, dass zumindest die Einkünfte aus dem Amt Braubach nicht regelmäßig ausgezahlt wurden beziehungsweise erst von der Landgräfin eingefordert werden mussten38. Ihr Anteil an der Verwaltung ihres Wittums mit all seinen Rechten und Pflichten als Landesherrin lässt sich mangels aussagekräftiger Quellen nur erahnen39.
Nach 16 Jahren als Witwe heiratete Anna Elisabeth 1599 im Alter von 50 Jahren Pfalzgraf Johann August von Lützelstein (1575–1611) aus einem Seitenzweig der Pfälzer Wittelsbacher, dessen Territorium im westlichen Grenzgebiet des Heiligen Römischen Reichs (La Petite-Pierre im Elsass) mit nur etwa 600 Einwohnern kaum vergleichbar mit den Territorien ihrer Geburtsfamilie, ihres Ehemannes oder auch ihres Wittums war. Die Hochzeit fand in Braubach statt und die ihr bisher unterstehenden Ämter beteiligten sich mit Geschenken an den Heiratsfeierlichkeiten40. Wie in den Eheverträgen vereinbart, musste Anna Elisabeth mit der erneuten Eheschließung die Wittumsverschreibung zurückgeben und auf ihre Einkünfte aus Braubach, Rhens und Boppard verzichten41. Die Landgrafen, nun schon ihre Neffen, gestanden ihr aber die vereinbarte jährliche Rente von 1.600 fl. zu42. Zudem blieb sie noch drei Jahre mit ihrem neuen Ehemann in Schloss Philippsruhe, ohne dass die Landgrafen dagegen Einspruch erhoben43.
Das Beispiel Landgräfin Anna Elisabeths steht stellvertretend für viele andere Fürstinnen, deren Witwenschaft nur über die Ehe- und Wittumsverträge nachvollzogen werden kann. Beispielhaft zeigt die Beteiligung der Juristen ihrer Geburtsfamilie an den Absprachen nach dem Eintreten der Witwenschaft die wesentliche Rolle, die der Herkunftsfamilie zukam.
3. Eleonore: Mehrfache Witwe und vielfache Geldsorgen
Die Witwe des jüngeren Bruders Philipps, Georgs von Hessen-Darmstadt (1547–1596), war seine zweite Frau Eleonore von Württemberg, verwitwete Fürstin von Anhalt (1552–1618). Aus seiner ersten Ehe mit Magdalena, Gräfin zur Lippe (1552–1587), mit der er seit 1572 verheiratet gewesen war und die im Kindbett mit dem jüngsten Sohn starb, hatte er sechs überlebende Kinder44. Nach Magdalenas Tod heiratete Landgraf Georg 1589 Eleonore, die aus ihrer ersten Ehe neun überlebende eigene Kinder sowie fünf Stiefkinder hatte; drei Töchter und fünf Söhne zogen zumindest zeitweilig mit ihrer Mutter nach Darmstadt. Gemeinsam hatten Georg und Eleonore noch einen weiteren Sohn, Heinrich, der allerdings das Erwachsenenalter nicht erreichte. Drei Brüder beziehungsweise Schwestern Georgs und Eleonores waren miteinander verheiratet (gewesen), sodass sich das Paar schon länger kannte und schätzte; die Marburger Schwester und Schwägerin Hedwig war aber wohl ausschlaggebend dafür, dass das Paar an Wiederverheiratung dachte45. Beide kümmerten sich um die jeweiligen Stiefkinder, die auch untereinander ebenfalls einen geschwisterlichen Umgang pflegten46.
Die Eheverträge wurden zwischen Landgraf Georg, Herzog Ludwig von Württemberg, dem Bruder Eleonores (1554–1593), Fürst Johann Georg I. (1567–1618) von Anhalt-Dessau, dem Stiefsohn Eleonores, sowie Eleonore selbst ausgehandelt47. In den Verträgen wurden das Schloss und Amt Lichtenberg, welches schon die erste Ehefrau Georgs als Wittum verschrieben bekommen hatte48, auch seiner zweiten Frau als Witwensitz zugewiesen49. Auch in dieser Eheverhandlung wurden Heiratsgelder und Widerlage jeweils in Höhe von 32.000 fl. ausgehandelt, wobei explizit die Summe von 64.000 fl. angegeben war. Grundlage der jährlichen Erträge von wie üblich 10 % der einfachen Summe, also 3.200 fl., sollten Schloss und Amt Lichtenberg sowie die Stadt Reinheim sein. Außerdem erhielt Eleonore weitere 200 fl. jährliche Einkünfte als Morgengabe, im Falle der Verwitwung aber 3.000 fl.50. Nach der Eheschließung wurden die Rechte und Freiheiten von Lichtenberg durch Herzog Ludwig von Württemberg und Eleonore bestätigt, wie auch oben schon für das Amt Braubach gesehen51. Die Eheschließung fand, etwas verzögert durch eine Krankheit Eleonores, am 25. Mai 1589 in Darmstadt statt52.
Georg starb nach siebenjähriger Ehe nach mehreren Schlaganfällen, die seine Ehefrau ab 1594 zur faktischen Regentin gemacht hatten, sodass Eleonore erneut verwitwet und mit einem erst sechsjährigen Sohn aus ihrer zweiten Ehe zurückblieb. Aus diesem Anlass setzte sie ein erstes Testament auf, um insbesondere die Vormundschaft für den Sohn sowie die Frage der Nachlassverwaltung zu klären53. Sie bestimmte ihren Onkel Markgraf Johann Georg von Brandenburg (1525–1598), ihren Schwiegersohn Herzog Johann III. von Holstein-Sonderburg (1545–1622) und ihren Neffen Herzog Friedrich von Württemberg (1557–1608) zu Testamentsvollstreckern54. Mit diesem Rückhalt an regierenden Fürsten aus ihrer Herkunftsfamilie, die aus wichtigen protestantischen Häusern stammten, konnte sie davon ausgehen, dass ihr Wille tatsächlich umgesetzt werden würde. Tatsächlich zog Eleonore zunächst für einige Jahre an den Torgauer Hof ihres Schwagers Herzog Friedrich Wilhelm I. von Sachsen-Weimar (1562–1602), der bis 1601 vormundschaftlicher Regent im Kurfürstentum Sachsen war. Anschließend lebte sie bis zu ihrem Tod am 12. Januar 161855 in Darmstadt und Lichtenberg, besuchte aber auch regelmäßig ihre weit verzweigte Verwandtschaft56.
Sie beschäftigte sich schon als Fürstin von Anhalt vor allem mit pharmazeutischen Experimenten und pflegte Landgraf Georg nachweislich bis zu seinem Tod. Ihre Sorge galt auch der von ihr in Darmstadt aufgebauten Apotheke. Schon vor ihrer Eheschließung hatte sie Apotheker an den Hof ihres zweiten Ehemannes geschickt; die beiden von ihr eingestellten Apothekerinnen sowie deren Gehaltserhöhungen in den 1610er Jahren lassen sich über die Kammerrechnungen nachweisen. Im dynastischen Netzwerk waren nicht nur ihre Ratschläge, sondern auch die von ihrer Apotheke hergestellten Mittel sehr gefragt. Eine Rezeptsammlung mit von ihr erprobten Rezepten, die wohl der Leibarzt Johann Conrad Ratz 1596 in ihrem Auftrag in sechs Büchern zusammenstellte, ließ sie 1600 in Torgau drucken. Mehrere Nachdrucke erfolgten noch zu ihren Lebzeiten57.
Anhand verschiedener Briefe lässt sich die schwierige finanzielle Situation der zweifachen Witwe nachweisen, auch wenn die Gründe ihrer Verschuldung im Einzelnen unklar bleiben. Sie verkaufte ihren Schmuck58 sowie Silberbecher an ihren Schwager Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg, den sie 1599 wegen ihrer „Geldnot“ um ein Darlehen bat59. Immer wieder aktivierte sie ihr Netzwerk, zum Beispiel ihren Bruder Ludwig oder ihren Sohn Fürst Ludwig von Anhalt-Köthen, um sich weitere Einnahmequellen zu verschaffen60, die Rückzahlung von ausstehenden Krediten einzufordern61 oder Kreditaufnahmen absegnen zu lassen62.
Details
- Seiten
- XII, 370
- Erscheinungsjahr
- 2026
- ISBN (PDF)
- 9783631931226
- ISBN (ePUB)
- 9783631931233
- ISBN (Hardcover)
- 9783631931219
- DOI
- 10.3726/b22585
- Sprache
- Deutsch
- Erscheinungsdatum
- 2026 (September)
- Schlagworte
- Witwen Gender Adel
- Erschienen
- Berlin, Bruxelles, Chennai, Lausanne, New York, Oxford, 2026. xii, 370 S., 6 farb. Abb., 8 s/w Abb., 2 Tab.
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