Loading...

Modernisierung der staatlichen Opferentschädigung – rechtsdogmatisch zwingend oder nur rechtspolitisch geboten?

by Thorsten Rachvoll (Author)
©2016 Thesis 184 Pages

Summary

Der Autor geht der Frage nach, ob die seit Erlass des Opferentschädigungsgesetzes geltende formale Einordnung in die Materie des sozialen Entschädigungsrechts (noch) opferinteressengerecht erscheint. Er erwägt Alternativen, die hypothetisch strukturell ebenfalls eine dogmatische Heimat für den Anspruch von Gewaltopfern gegen den Staat bieten könnten; dabei widmet er sich vorrangig einer möglichen Staatshaftung auf der Basis subjektiv-rechtlicher Komponenten grundrechtlicher Schutzpflichten und einer opferspezifischen Ausformung des Strafzwecks der Spezialprävention. Letztlich plädiert er für eine differenzierte Anwendung des bürgerlichen Schadensrechts bei der Ausgestaltung der Rechtsfolgen der staatlichen Opferentschädigung.

Table Of Contents

  • Cover
  • Titel
  • Copyright
  • Autorenangaben
  • Über das Buch
  • Zitierfähigkeit des eBooks
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abkürzungsverzeichnis
  • A. Einleitung: Opferschutz und Opferentschädigung in der Rechtsordnung
  • I. Berücksichtigung der Opfer von Straftaten in der Rechtsordnung
  • 1. Ausgangspunkt der Opferdiskussion im Strafrecht
  • 2. Ausgleichsinstrumente zu Gunsten des Opfers im Überblick
  • II. Das Opferentschädigungsgesetz von 1976
  • 1. Historische Entwicklung
  • 2. Dogmatische Einordnung
  • a) Eine besondere Verantwortung des Staates als Leistungsgrund
  • aa) Haftung des Staates für eigenes Versagen
  • bb) Das Auferlegen eines Sonderopfers
  • cc) Opferverhalten als Verteidigung der Rechtsordnung
  • dd) Das Opfer als Mitglied einer Gefahrengemeinschaft
  • ee) Gerechtigkeitsempfindungen
  • b) Die Abgrenzung zu anderen möglichen Anspruchsgrundlagen
  • aa) Abgrenzung zum Schadensersatzanspruch bürgerlich-rechtlicher Art
  • bb) Abgrenzung zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • cc) Abgrenzung zu öffentlich-rechtlichen Aufopferungsansprüchen im engeren Sinne
  • (1) Sonderopfer
  • (2) Allgemeinwohlbezogenheit des „Eingriffs“
  • c) Die Fundierung als soziale Entschädigung
  • aa) Sozialrecht
  • bb) Soziale Entschädigung
  • 3. Der Opferbegriff
  • a) Der Opferbegriff des OEG
  • b) Der Opferbegriff dieser Untersuchung
  • III. Besserstellung des Opfers durch Reform oder Weiterentwicklung des OEG?
  • 1. Kritik an der geltenden Ausgestaltung und den praktischen Wirkungen des OEG
  • a) Mangelnde Opferinteressengerechtigkeit des OEG aus rechtstatsächlicher und empirischer Sicht
  • b) Rechtspolitische Kritik
  • 2. Wege zu einer Erhöhung der Wirksamkeit des OEG
  • a) Anderweitige dogmatische Einordnung staatlicher Opferentschädigung
  • b) Ergänzung oder Erweiterung der Rechtsfolgen der Opferentschädigung
  • B. Das OEG als Versuch einer Entschädigungsregelung für die Opfer von Gewalttaten
  • I. Die Anspruchsbegründung
  • 1. Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 1 Abs. 1 OEG sowie bestehender Tatbestandserweiterungen
  • a) Eröffnung des sachlichen und persönlichen Geltungsbereichs
  • aa) Unmittelbarkeit der Schädigung
  • bb) Anknüpfung an den Erfolgsort
  • b) Erfordernis eines vorsätzlichen und rechtswidrigen tätlichen Angriffs
  • aa) Objektive Merkmale – der tätliche Angriff
  • (1) Definition
  • (2) Unterlassen
  • (3) Erweiterung anhand des Schutzzwecks
  • bb) Subjektive Merkmale – der Vorsatz
  • cc) Rechtswidrigkeit des Angriffs
  • dd) Schuldhaftes Verhalten nicht erforderlich
  • ee) Zusammenfassung
  • c) Tatbestandserweiterung gemäß § 1 Abs. 2 und Abs. 3 OEG
  • aa) Ergänzende Straftatbestände
  • bb) Einbeziehung bestimmter Unfälle
  • cc) Ausnahme: Kraftfahrzeug als Tatmittel
  • d) Gesundheitsschädigung
  • e) Gesundheitsstörung
  • f) Kausalität
  • aa) Haftungsbegründende Kausalität
  • (1) Äquivalenz
  • (2) Adäquanz
  • (3) Wesentliche Bedingung
  • bb) Haftungsausfüllende Kausalität
  • g) Antrag
  • h) Beweisgrundsätze
  • 2. Ausschlusstatbestand oder fehlende Durchsetzbarkeit
  • a) Einbeziehung ausländischer Staatsangehöriger in den Kreis der Anspruchsberechtigten
  • aa) Ausgangspunkt: Prinzip der Gegenseitigkeit
  • bb) Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs durch das 2. OEG-Änderungsgesetz
  • b) Ruhen bei Anspruchskollision
  • aa) Kollision mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • bb) Kollision mit anderen Anspruchsgrundlagen des sozialen Entschädigungsrechts
  • c) Anspruchsausschluss nach Maßgabe von § 2 Abs. 1 OEG
  • aa) Mitverursachung durch den Geschädigten
  • (1) Gleichrangigkeit des Mitverursachungsbeitrags
  • (2) Schuldhaftigkeit des Mitverursachungsbeitrags
  • (3) Einzelfälle
  • bb) Unbilligkeit
  • (1) Unbestimmter Rechtsbegriff
  • (2) Verhalten des Geschädigten jenseits tatbezogener Mitverursachung
  • (3) Gründe für das Erfordernis einer Unbilligkeitsklausel
  • (4) Einzelfälle
  • d) Fehlende Mitwirkung des Geschädigten bei der Aufklärung des Sachverhalts
  • e) Sonstige Ausschlusstatbestände
  • II. Rechtsfolgen
  • 1. Heilbehandlung
  • 2. Rentenleistungen
  • 3. Fürsorgeleistungen
  • III. Wirkungen des OEG auf das Haftungssystem
  • 1. Konkurrenz zu bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzansprüchen
  • 2. Kostenerstattungsanspruch der gesetzlichen Krankenkassen
  • IV. Konsequenzen für Gewaltopfer – zusammenfassende Bestandsaufnahme
  • 1. Begrenzte Reichweite des Tatfolgenausgleichs
  • a) Leichte oder mäßige Schädigung
  • aa) Zivilrechtliche Inanspruchnahme des Täters
  • bb) Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • cc) Inanspruchnahme von Leistungen auf der Grundlage des OEG
  • b) Schwere oder irreparable Schädigung
  • aa) Bürgerliches Recht
  • bb) Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung
  • cc) Leistungen nach dem OEG
  • 2. Schlussfolgerung
  • C. Gebieten rechtsdogmatische Gründe eine Besserstellung des Opfers durch Neuverortung der Opferentschädigung?
  • I. Opferentschädigung aus unechter gesetzlicher Unfallversicherung
  • 1. Gemeinwohlbezug der Viktimisierung?
  • 2. Gefahrengemeinschaft der Kriminalitätsopfer?
  • II. Opferentschädigung im bürgerlichen Recht oder das Problem hoheitlichen Handelns
  • III. Opferentschädigung als Staatshaftung
  • 1. Verhältnis zum allgemeinen polizeirechtlichen Entschädigungsanspruch
  • 2. Staatliche Opferentschädigung als spezialgesetzlicher Anwendungsfall des allgemeinen Aufopferungsanspruchs?
  • a) Der allgemeine Aufopferungsanspruch
  • b) Zurechnungszusammenhang: Eingriff in aufopferungsrechtlich geschützte Positionen durch Unterlassen
  • aa) Qualifiziertes versus schlichtes Unterlassen
  • bb) Notwendigkeit einer rechtlich fundierten Handlungspflicht
  • cc) Handlungspflicht bei bloßer Gefahrerhöhung durch Unterlassen?
  • dd) Handlungspflicht aus grundrechtlich fundierter Anerkennungspflicht?
  • (1) Das subjektiv-öffentliche Recht: Interesse und Rechtsmacht
  • (2) Staatliche Schutzpflichten aus Grundrechten
  • (3) Die Konkretisierung der grundrechtlichen Schutzpflichten
  • ee) Handlungspflicht aus Übertragung des im Strafrecht entwickelten Gedankens opferspezifischer Spezialprävention?
  • (1) Die Strafzwecke in der Strafrechtswissenschaft – eine Übersicht
  • (2) Übertragung der Strafzwecke auf die Opferperspektive – opferspezifische Spezialprävention
  • (3) Übertragungsfähigkeit in das Staatshaftungsrecht
  • c) Exkurs: das Sonderopfer
  • D. Modifizierung von Tatbestand und Rechtsfolgen der sozialrechtlichen Opferentschädigung?
  • I. Gründe einer Modifikation von Tatbestand und Rechtsfolgen der Opferentschädigung
  • 1. Berücksichtigungsfähige Interessen
  • 2. Besserstellung des Gewaltopfers gegenüber anderen Konstellationen der sozialen Entschädigung
  • II. Mögliche Modifikationen im Einzelnen
  • 1. Tatbestand des OEG
  • a) Kausalität
  • b) Beweiserleichterungen
  • c) Einbeziehung ausländischer Geschädigter
  • d) Ruhenstatbestände
  • e) Mitverursachung
  • f) Unbilligkeit
  • g) Fehlende Mitwirkung bei der Tataufklärung
  • 2. Rechtsfolgen
  • 3. Gewährung eines Schmerzensgeldes?
  • a) Begriff der Genugtuung
  • b) Opferspezifische Spezialprävention als Genugtuungsprävention durch staatliche Leistungen?
  • aa) Missbilligung des Täterverhaltens durch Gewährung staatlicher Leistungen
  • bb) Wiederherstellung des Anerkennungsverhältnisses zwischen Täter und Opfer durch staatliche Leistungen
  • cc) Genugtuung auf Grundlage einer spezifisch sozialentschädigungsrechtlichen Ausgestaltung opferspezifischer Spezialprävention?
  • E. Schlussbemerkung
  • Schrifttumsverzeichnis

Details

Pages
184
Publication Year
2016
ISBN (Softcover)
9783631697689
ISBN (PDF)
9783631697696
ISBN (ePUB)
9783631697702
ISBN (MOBI)
9783631697719
DOI
10.3726/978-3-631-69769-6
Language
German
Publication date
2016 (September)
Keywords
Sozialrecht Grundrechte Schutzpflichten Strafzwecke Schadensrecht Schmerzensgeld
Published
Frankfurt am Main, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2016. 184 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Thorsten Rachvoll (Author)

Thorsten Rachvoll war zunächst als Staatsanwalt mit Schwerpunkt Jugendsachen tätig und wechselte später als Fachreferent einer Fraktion in den Parlamentsbetrieb des Landtags Nordrhein-Westfalen. Dort befasst er sich vorrangig mit parlaments- und verfassungsrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er freiberuflich als Rechtsanwalt tätig.

Previous

Title: Modernisierung der staatlichen Opferentschädigung – rechtsdogmatisch zwingend oder nur rechtspolitisch geboten?