Die unbezifferte Forderungsklage
Analyse, Problemstellungen und Lösungsansätze, bezogen auf das türkische, schweizerische und deutsche Recht
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Table Of Contents
- Cover
- Titel
- Copyright
- Herausgeberangaben
- Über das Buch
- Zitierfähigkeit des eBooks
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einleitung
- Teil 1 – Grundlagen der unbezifferten Forderungsklage
- §1 Begriff, Zweck und Rechtsnatur der unbezifferten Forderungsklage
- A. Begriff der unbezifferten Forderungsklage
- 1. Allgemeines
- 2. Im türkischen Recht
- 3. Im deutschen Recht
- 4. Im schweizerischen Recht
- 5. Stellungnahme
- B. Zweck der unbezifferten Forderungsklage
- 1. Allgemeines
- 2. Prozesskosten
- 3. Verjährungsfrist
- 4. Prozessökonomie
- 5. Rechtsschutz und Recht auf faires Verfahren
- 6. Stellungnahme
- C. Rechtsnatur der unbezifferten Forderungsklage
- 1. Allgemeines
- 2. Rechtsnatur der unbezifferten Forderungsklage
- 3. Beziehung der unbezifferten Forderungsklage mit Rechtsgrundprinzipien
- a. Grundrechte
- b. Grundprinzipien des Zivilprozessrechts (Verfahrensgrundsätze)
- i. Allgemeines
- ii. Dispositionsgrundsatz(-maxime)
- iii. Prozessökonomie
- iv. Recht auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren
- v. Der Verhandlungsgrundsatz
- vi. Die richterliche Frage- und Aufklärungspflicht
- §2 Der historische Hintergrund der unbezifferten Forderungsklage
- A. Im türkischen Recht
- 1. In der alten türkischen Zivilprozessordnung (alt. TürkZPO) von 1927
- 2. In der neuen türkischen Zivilprozessordnung (TürkZPO) von 2011
- a. Allgemeines
- b. Der Gegenstand von Art. 119 Abs. 1 lit. ğ TürkZPO „Das Bestimmtheitserfordernis des Anspruchs“ als Zulässigkeitsvoraussetzung des Klageantrags
- i. Grundlagen des Bestimmtheitserfordernisses des Anspruchs
- ii. Ausnahmen des Bestimmtheitserfordernisses „unbezifferte Forderungsklage“
- B. Im deutschen Recht
- 1. Vor dem Inkrafttreten der Zivilprozessordnung
- 2. Rechtsprechung und Lehre nach dem Inkrafttreten der deutschen ZPO
- C. Im schweizerischen Recht
- 1. Rechtslage vor dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung
- 2. Nach dem Inkrafttreten der SchweizZPO
- §3 Beziehung der unbezifferten Forderungsklage zu den anderen Klagearten
- A. Allgemeines
- B. Leistungsklage
- C. Teilklage und Problem der Abgrenzung der unbezifferten Forderungsklage von der Teilklage
- 1. Allgemeines zur Teilklage
- 2. Zu dem Streitgegenstand
- 3. Zu dem Anwendungsbereich
- 4. Zu den Folgen
- 5. Ansichten der Literatur
- 6. Stellungnahme
- D. Feststellungsklage
- 1. Allgemeines
- 2. Feststellungsklage auf unbezifferte Forderungen
- 3. Stellungnahme
- E. Gestaltungsklage
- Teil 2 – Arten und Zulässigkeitsvoraussetzungen der unbezifferten Forderungsklage
- §4 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der unbezifferten Forderungsklage
- A. Allgemeines
- B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Bezifferung der Betragshöhe des Anspruchs zu Beginn des Prozesses
- 1. Allgemeines
- 2. Unmöglichkeit der Bezifferung
- a. Allgemeines
- b. Objektive Unmöglichkeit
- c. Subjektive Unmöglichkeit
- d. Rechtliche Unmöglichkeit
- 3. Unzumutbarkeit der Bezifferung
- 4. Stellungnahme
- C. Bestimmung/Angabe des Rechtsverhältnisses
- 1. Allgemeines
- 2. Folgen der fehler- und mangelhaften Bestimmung des Rechtsverhältnisses
- D. Angabe eines Mindestwertes
- 1. Allgemeines
- a. im türkischen Recht
- b. im deutschen Recht
- c. im schweizerischen Recht
- 2. Folgen der Angabe des Mindestwertes
- a. Allgemeines
- b. Folgen der mangel- und fehlerhaften Angabe des Mindestwertes
- 3. Stellungnahme
- E. Nachträgliche Bezifferung des Anspruchs
- 1. Allgemeines
- 2. Zeitpunkt der nachträglichen Bezifferung
- 3. Folgen der nachträglichen Bezifferung
- 4. Folgen der Säumnis des Klägers mit der nachträglichen Bezifferung
- a. Anerkennung des Mindestwertes als endgültiger Streitwert
- b. Bezifferung des Streitwertes nach der Anerkennung des Mindestwertes
- c. Folgen für den nicht bezifferten und nicht angeforderten Rest des Streitwertes
- §5 Arten der unbezifferten Forderungsklage
- A. Allgemeines
- B. Nachträglich zu beziffernde Forderungsklage
- 1. Bezifferung nach dem Beweisverfahren
- 2. Bezifferung nach der Auskunftserteilung (die Stufenklage)
- C. Die reine Ermessensklage
- Teil 3 – Folgen der unbezifferten Forderungsklage
- §6 Die Folgen der unbezifferten Forderungsklage im Zivilprozess- und materiellen Rech
- A. Allgemeines
- B. Folgen im Zivilprozessrecht
- 1. Zuständiges Gericht
- 2. Rechtshängigkeit
- 3. Prozesskosten
- 4. Die Klage beendenden Parteihandlungen
- a. Klageanerkennung
- b. Prozessvergleich
- c. Verzicht/Klagerückzug
- 5. Rechtsmitteleinlegung
- 6. Rechtskraft
- C. Folgen im materiellen Recht
- 1. Hemmung der Verjährungsfrist
- 2. Wegfall von dem guten Glauben
- 3. Berechnung der Zinsen
- Zusammenfassung
- Anhang
- Literaturverzeichnis
Bahar Tuna Kurtoglu
Die unbezifferte Forderungsklage
Analyse, Problemstellungen und Lösungsansätze,
bezogen auf das türkische, schweizerische und deutsche Recht

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation
in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische
Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Zugl.: Köln, Univ., Diss., 2018
D 38
ISSN 0930-4746
ISBN 978-3-631-73137-6 (Print)
E-ISBN 978-3-631-78047-3 (E-PDF)
E-ISBN 978-3-631-78048-0 (EPUB)
E-ISBN 978-3-631-78049-7 (MOBI)
DOI 10.3726/b15224
© Peter Lang GmbH
Internationaler Verlag der Wissenschaften
Berlin 2019
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Dieses Buch erscheint in einer Herausgeberreihe
und wurde vor Erscheinen peer reviewed.
Vorwort
Die vorliegende Arbeit wurde im Oktober 2018 von der Juristischen Fakultät der Universität zu Köln als Dissertation angenommen. Rechtsprechung und Schrifttum befinden sich auf dem Stand vom Frühjahr 2018.
Mein besonderer Dank gilt an erster Stelle meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel, der diese Arbeit ausgezeichnet betreut und mit wertvollen Hinweisen und Anregungen unterstützt hat. Seine ermutigende Art hat mir bei der Anfertigung dieser Arbeit stets den notwendigen Rückhalt gegeben.
Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting danke ich für die äußerst zügige Erstellung des Zweitgutachtens. Auch für sein Interesse an meiner Arbeit und für seine Unterstützung bin ich ihm zu großem Dank verpflichtet. Es war für mich eine große Ehre an seiner zivilprozessrechtlichen Fachkenntnis teilhaben zu dürfen.
Dank schulde ich ferner Herrn Prof. Dr. Hilmar Krüger, der mich bei meiner Masterarbeit betreut und mich zu Beginn dieser Arbeit mit seiner ausgewiesenen Kenntnis des türkischen Rechts unterstützt hat. Ich schätze und schätzte ihn nicht nur wegen seiner fachlichen Fähigkeiten, sondern auch in persönlicher Hinsicht.
Ganz herzlich bedanke ich mich bei Frau Gertrud Wiesel für ihre sorgfältige sprachliche Korrektur dieser Arbeit. Ich schätze mich glücklich, dass sie ihr Einfühlungsvermögen und ihre Lebenserfahrung mit mir geteilt und mich damit in verschiedenster Hinsicht unterstützt hat.
Ebenfalls danke ich in aller Form dem türkischen Erziehungsministerium, das mich seit Beginn meines Studiums durch ein Stipendium gefördert hat. Ich danke der Dr. Wilhelm Westhaus-Stiftung für ihre großzügige finanzielle Unterstützung, die die Veröffentlichung dieser Dissertation in der vorliegenden Schriftenreihe ermöglicht hat. Auch meinem Doktorvater Herrn Prof. Dr. Heinz- Peter Mansel schulde ich dafür besonderen Dank.
Weiterhin möchte ich mich bei Frau Juliane Bertsch für ihre wahre Freundschaft, ihre Unterstützung und ihre Hilfe in der Zeit, in der ich in Deutschland war, ganz herzlich bedanken.
Ganz besonders danke ich schließlich meinen lieben Eltern, Sema und Prof. Dr. Ahmet Kurtoglu, die mich während der Entstehung dieser Dissertation durch ihre Großzügigkeit, Geduld und mit Liebe bedingungslos unterstützt und mir das Studium, die Promotion und vieles mehr ermöglicht haben. Ihnen ist diese Arbeit gewidmet.
Köln, im November 2018
Bahar Tuna Kurtoglu
←7 | 8→Einleitung
Die unbezifferte Forderungsklage ist mit Inkrafttreten der neuen türkischen Zivilprozessordnung (TürkZPO) am 1 Oktober 2011 in Art. 107 TürkZPO ausdrücklich und gesetzlich geregelt. Während der alten türkischen Zivilprozessordnung (alt. TürkZPO) war sie gesetzlich nicht geregelt, war aber von der Rechtsprechung in bestimmten Fällen anerkannt. Damals war die unbezifferte Forderungsklage von der Rechtsprechung und von der türkischen Lehre anerkannt, damit der Kläger vor dem Inkrafttreten der neuen TürkZPO seine Rechte erreichen konnte, wodurch die Rechtssicherheit und das Rechtsschutzinteresse des Klägers gesichert waren. Diese Entscheidungen der Rechtsprechung sowie auch die Ansichten der damaligen Lehre werden auch bei der Festsetzung der Vorschrift der unbezifferten Forderungsklage berücksichtigt.
Auch im schweizerischen Recht ist die unbezifferte Forderungsklage mit dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung (SchweizZPO) am 1 Januar 2011 in Art. 85 SchweizZPO ausdrücklich und gesetzlich geregelt. Ähnlich wie im türkischen Recht war die unbezifferte Forderungsklage auch im schweizerischen Recht vor dem Inkrafttreten der schweizerischen Zivilprozessordnung gesetzlich nicht geregelt, aber von der Rechtsprechung in bestimmten Fällen anerkannt.
Anders als in den türkischen und schweizerischen Rechtssystemen ist die unbezifferte Forderungsklage im deutschen Recht gesetzlich nicht geregelt, ist aber von der deutschen Lehre und Rechtsprechung sowie dem Reichsgericht für bestimmte Fälle anerkannt.
Gemäß Art. 119 Abs. 1 lit. d und ğ TürkZPO, Art. 221 Abs. 1 lit. c SchweizZPO und gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss der Kläger in seiner Klageschrift in der Regel den Streitgegenstand, den Grund seines Anspruchs und den Streitwert genau angeben und falls die Klageschrift diese Voraussetzungen nicht besitzt, dann wird sie vom Gericht abgewiesen. Das heißt, dass der Kläger sein Rechtsbegehren nicht einklagen und nicht erreichen kann, falls er die Betragshöhe davon nicht genau bestimmen und in seiner Klageschrift angeben kann, was besonders bei Klagen auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz sowie auch bei Klagen vorkommen kann, bei denen der Kläger Informationen benötigt, um den Betrag seines Anspruchs zu beziffern.. Durch die Regelung der unbezifferten Forderungsklage wird es dem Kläger ausnahmsweise ermöglicht, ohne Angabe der genauen Bezifferung des Anspruchs Klage zu erheben, wenn die Bezifferung des Betrags des Anspruchs dem Kläger unmöglich oder unzumutbar ist, womit ←19 | 20→das Rechtsschutzinteresse und die Rechtssicherheit des Klägers und auch die Prozessökonomie abgesichert sind. Auch wird der Kläger vor möglichen hohen Prozesskosten geschützt.
Trotz der gesetzlichen Regelungen der unbezifferten Forderungsklage und der Anerkennung der Lehre und der Rechtsprechung gibt es Unklarheiten und kritische Anmerkungen zur Ausübung der unbezifferten Forderungsklage. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Aufklärung dieser Unklarheiten, die Analyse dieser besonderen Klageart nach ihren gesetzlichen Regelungen und die Ausarbeitung möglicher Lösungen für die Probleme bei ihrer Ausübung auf der Basis einer rechtsvergleichenden Betrachtung der entsprechenden türkischen, deutschen und schweizerischen Rechtssysteme.
Details
- Pages
- 364
- Publication Year
- 2019
- ISBN (Hardcover)
- 9783631731376
- ISBN (PDF)
- 9783631780473
- ISBN (ePUB)
- 9783631780480
- ISBN (MOBI)
- 9783631780497
- DOI
- 10.3726/b15224
- Language
- German
- Publication date
- 2019 (February)
- Keywords
- Leistungsklage Bestimmtheitsgebot Stufenklage Ermessensklage vorläufiger Mindestwert
- Published
- Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Warszawa, Wien, 2019. 364 S.
- Product Safety
- Peter Lang Group AG