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Die Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

Ein Beitrag zum Verhältnis zwischen Bundesverfassungsgericht und Gesetzgeber

by Malte Graßhof (Author)
©2003 Thesis 398 Pages

Summary

In der Rechtsprechung des BVerfG wird die Vollstreckungskompetenz des § 35 BVerfGG in erster Linie als Rechtsgrundlage für besondere Tenorierungsformen herangezogen, mit denen das Gericht von der Nichtigerklärung als der Regelfolge der Verfassungswidrigkeit von Gesetzen abweicht. Die Arbeit systematisiert die Rechtsprechung des BVerfG mit dem Ziel, klare Regeln für die Auswahl und Ausgestaltung der unterschiedlichen Entscheidungstypen aufzustellen. Daneben wird die Problematik einer «echten» Vollstreckung von Normenkontrollentscheidungen in den Blick genommen. Zwar werden die Entscheidungen des Verfassungsgerichts in Normenkontrollverfahren bislang ohne weiteres befolgt; angesichts zunehmender Kritik an dem BVerfG wird jedoch untersucht, auf welche Weise diese Befolgung rechtlich sichergestellt oder durchgesetzt werden kann. Grundsätzlich geht es bei beiden Komplexen um das Verhältnis zwischen Verfassungsgericht und Gesetzgeber, zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und politischer Gestaltung. Die genaue Ausgestaltung des Entscheidungsausspruchs ebenso wie seine Durchsetzung berührt grundlegende Fragen der Gewaltenteilung unter dem Grundgesetz.

Details

Pages
398
Publication Year
2003
ISBN (Softcover)
9783631507438
Language
German
Keywords
Gerichtsentscheidung Deutschland Bundesverfassungsgericht Normenkontrolle Vollstreckung Verfassungsprozeßrecht Unvereinbarkeitserklärung
Published
Frankfurt am Main, Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2003. 398 S.
Product Safety
Peter Lang Group AG

Biographical notes

Malte Graßhof (Author)

Der Autor: Malte Graßhof wurde 1970 in Bonn geboren. Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Freiburg. Erste Juristische Staatsprüfung 1994 in Freiburg; zweite Juristische Staatsprüfung 1998 in Heidelberg. Danach Richter beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, seit 2001 abgeordnet als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht. Promotion 2002 an der Universität Potsdam.

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